Internet-Impressum
Impressum von gewerberechtlichen Erlaubnisinhabern
Unternehmen mit einem eigenen Internetauftritt benötigen ein Impressum. Neben den für alle Unternehmen gültigen Anforderungen, müssen die Inhaber erlaubnispflichtiger Gewerbe zusätzliche Angaben im Impressum ihrer Webseite veröffentlichen.
Wen betrifft es?
- Versicherungsvermittler mit Ausnahme der gebundenen Versicherungsvertreter und der Annexvermittler
- Versicherungsberater
- Finanzanlagenvermittler
- Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobiliardarlehensvermittler
- Immobilienmakler
- Bauträger
- Baubetreuer
- Wohnimmobilienverwalter
müssen im Internet-Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Für die Unternehmen der betroffenen Gewerbe im IHK-Bezirk Schwaben ist zuständige Aufsichtsbehörde die
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Weitere Angaben
Angaben zur Registrierung (Versicherungsvermittler und –berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler)
Sofern die Pflicht zur Eintragung eines Unternehmens in das Vermittlerregister besteht, sind folgende Angaben erforderlich:
Sofern die Pflicht zur Eintragung eines Unternehmens in das Vermittlerregister besteht, sind folgende Angaben erforderlich:
Register https://www.vermittlerregister.info in Ihrem Impressum und die Nennung Ihrer Registriernummer sowie
Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 GewO:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, D-10178 Berlin
Telefon (0 180) 60 05 85 0 (Preis 0,20 €/ Anruf), E-Mail vr@dihk.de
Zusätzliche Angaben für reglementierte Berufe (Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardalehensvermittler)
- die Industrie- und Handelskammer, zu welcher das Unternehmen gehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde (Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO, die als Honorar-Immobiliardarlehensberater im Sinne des § 34i Absatz 5 GewO auftreten, sollten an dieser Stelle die Berufsbezeichnung „Honorar-Immobiliardarlehensberater“ angeben, auch wenn es für diese Tätigkeit keinen eigenständigen Erlaubnistatbestand gibt)
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
- die Industrie- und Handelskammer, zu welcher das Unternehmen gehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde (Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO, die als Honorar-Immobiliardarlehensberater im Sinne des § 34i Absatz 5 GewO auftreten, sollten an dieser Stelle die Berufsbezeichnung „Honorar-Immobiliardarlehensberater“ angeben, auch wenn es für diese Tätigkeit keinen eigenständigen Erlaubnistatbestand gibt)
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Merkblatt mit Impressumsbeispielen
Weitere Details sowie ausführliche Impressums-Beispiele finden Sie auf dem Merkblatt der IHK für München und Oberbayern.
Was kann bei einem fehlerhaften Impressum passieren?
Wer sich nicht an diese Regelungen hält, dem drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.