Tourismus in Schwaben

Wissenswertes aus der Reisebranche

Zu den Unternehmen der Reisebranche zählen die Reisebüros/ Reisevermittler und die Reiseveranstalter.

Unterscheidung Reisebüro / Reiseveranstalter

Das klassische Reisebüro ist vermittelnd tätig, das heißt es verkauft Leistungen Dritter. Für die Vermittlung von Dienstleistungen zahlt der Erbringer dieser Leistungen Provisionen. Damit ein Reisebüro den Status eines Vermittlers beibehält, muss dies zum Beispiel durch verschiedene Vermittlungsverträge klar herausgestellt werden. Der Kunde darf nicht den Eindruck gewinnen, das Reisebüro erbringe Leistungen in eigener Verantwortung.
Doch auch Reisebüros können verschiedene Bausteine einer Reise so zusammenstellen und verkaufen, dass sie als Veranstalter auf eigene Rechnung tätig werden. Oder es kann dem Kunden aber auch nur einzelne Leistungen wie einen Flug oder einen Aufenthalt in einem Ferienhaus verkaufen.
Reiseveranstalter sind Unternehmen, die eigene und fremde Leistungen wie Hotels, Flüge oder Mietwagen zu Pauschalreisen zusammenfassen. Die Veranstalter bewerben und verkaufen ihre Reisen über unterschiedliche Kanäle oder stellen sie Dritten, zum Beispiel einem Reisebüro, zum Verkauf zur Verfügung,

Wichtige Hinweise für Reisebüros und Reiseveranstalter

Eine gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro besteht bei den Informationen, die am Rande der Reiseleistung erbracht werden und bei denen der Reisende auf die besondere Sachkunde des Reisebüros vertraut. Dies betrifft vor allem:
  • Hinweis über Pass- und Visavorschriften
  • Hinweis über gesundheitspolizeiliche Erfordernisse
  • Hinweis über Devisenvorschriften
  • Hinweis über Versicherungen
  • Hinweis über allgemeine Gefahren am Urlaubsort
Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)
Reiseveranstalter sind verpflichtet erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters (nicht des vermittelnden Reisebüros) Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Kundengeldabsicherung gilt auch für Reisebüros, die veranstaltend tätig werden. Die gesetzliche Absicherungspflicht betrifft auch Veranstalter, die ihren Sitz im Ausland haben. Reiseveranstalter, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union oder in EFTA-Staaten haben, benötigen die Kundengeldabsicherung wie ein in der Bundesrepublik ansässiger Veranstalter.
Als Nachweis für eine bestehende Absicherung des Reiseveranstalters bei einer Versicherung oder einer Bank dient der Sicherungsschein, der immer auszuhändigen ist, wenn der Veranstalter bzw. ein Vermittler bereits eine Anzahlung oder Restzahlung vor Erbringung einer Reiseleistung entgegen nimmt bzw. fordert.
Weitere Versicherungen
Die Tätigkeit des Reisevermittlers und Reiseveranstalters beinhaltet heute Risiken, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz von einem Unternehmen nicht mehr alleine getragen werden können, wobei das unternehmerische Risiko keine Versicherung abdecken kann. Eine umfangreiche Rechtsprechung, zahlreiche Publikationen und Aufklärungskampagnen von Verbraucherschutzverbänden tragen dazu bei, dass immer mehr Reisende das Produkt Reise kritisch betrachten. Die Reiseunternehmen sind daher gut beraten, wenn sie sich gegenüber möglichen Haftungsrisiken absichern. So empfiehlt der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) den Abschluss folgender Haftpflichtversicherungen:
  • Haftpflichtversicherung gegen Personenschäden
  • Haftpflichtversicherung gegen Sachschäden
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATA- Flugscheinen
Deutsche Bahn Lizenz (DB-Lizenz)
Die Lizenz für den Verkauf von Bahnwerten wird durch die DB Vertrieb GmbH vergeben. DB-Agenturen sind verpflichtet, alle von der Deutschen Bahn AG vorgesehenen Bahnwerte zu verkaufen. Ein umfassendes Wissen über die Angebote der DB AG (Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann/ frau oder eine mindestens zweijährige Erfahrung im Verkauf von Bahnwerten) und eine freundliche Verkaufsatmosphäre sind notwendige Voraussetzungen. Im Verkaufsraum muss mind. ein von der DB AG zugelassenes elektronisches Verkaufssystem mit Dokumentendrucker vorhanden sein (zum Beispiel START/ AMADEUS). Zudem muss die wirtschaftliche und finanzielle Lage der DB-Agentur abgesichert sein (Vorlage einer Bilanz oder vergleichbarer Unterlagen und die Stellung einer Sicherheit). Für die Erteilung der DB-Lizenz werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Infos:
DB Vertrieb GmbH
Regionale Vertriebsleitung Süd – P.D-S -
Bayerstraße 26
80335 München
Fax: 089/1308-23277
www.db-agenturservice.de
International Air Transport Association Lizenz (IATA-Lizenz)
Die IATA ist ein Verband, dem die Mehrzahl der Linienfluggesellschaften, die in über 100 Ländern registriert sind, angehören. Die IATA hat in den vergangenen Jahrzehnten ein Agentursystem entwickelt, welches die Arbeitsbeziehung zwischen Mitgliedsfluggesellschaften und ihren Verkaufsagenturen regelt. Inzwischen gibt es weltweit über 80.000 zugelassene Passage-Verkaufsagenten, wobei derzeit 4.500 auf Deutschland entfallen. Entschließt sich ein Reisebüro Linienflugtickets zu verkaufen, so benötigt es die IATA-Lizenz. Reisebüros, die sich für eine Zulassung als IATA -Agent interessieren, müssen sich direkt an die IATA-Vertretung für Deutschland in Frankfurt am Main wenden. Die Antragsunterlagen erhält jeder Interessent auf schriftliche Anforderung hin kostenlos. Zulassungskriterien sind unter anderem:
  • Das Reisebüro muss ganzjährig zu regelmäßigen Zeiten geöffnet haben.
  • Das Reisebüro darf seine Räumlichkeiten nicht mit einem anderen Reisebüro, IATA-Agenten oder einer Luftverkehrsgesellschaft teilen.
  • Pflicht ist die Anschaffung eines in Deutschland zugelassenen Computerreservierungs- und Ticketingystems, einschließlich eines Dokumentendruckers (z.B. START/ AMADEUS).
  • Daneben muss ein Tresor von mindestens 182 kg vorhanden sein. Bis zu einem Gewicht von 500 kg muss dieser zusätzlich in Boden oder Wand verankert sein.
  • Während der Öffnungszeiten muss eine IATA-Fachkraft anwesend sein.
  • Finanzielle Anforderungskriterien werden von der IATA gestellt; bei fehlender Bonität werden Sicherheitsleistungen gefordert (Überprüfung der Bonität).
Weitere Infos:
International Air Transport Association (IATA)
Poststraße 2-4
60329 Frankfurt/ Main
Telefon 069 242536-0
Telefax 069 242536-29
www.iata.org
Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen des 2018 in Kraft getretenen neuen Reiserechts.
Weitere Informationen zur Reisebranche erhalten Sie auch auf den Seiten des Deutschen Reiseverbandes - DRV oder auf den Seiten der Allianz selbständiger Reiseunternehmen Bundesverband e.V.