Tourismus in Schwaben
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist seit dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent gestiegen. Zuletzt lag sie bei 7 Prozent.
Um das Geschäft in Restaurants und Cafés während der Corona-Krise wieder anzukurbeln, war der Mehrwertsteuersatz im Jahr 2020 abgesenkt worden. Die Regelung war wegen der enormen Belastungen der Betriebe durch die Energiekrise mehrmals verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.
Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent in der Gastronomie auf Essen im Restaurant ist nicht verlängert worden. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 Prozent.
Steuersätze seit dem 01.01.2024
Speisen
zum Verzehr an Ort und Stelle |
19 Prozent
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Getränke |
19 Prozent
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Lieferung und Abholung von fertigen Speisen
ohne weitere Dienstleistung |
7 Prozent
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Insbesondere die Systeme in der Gastronomie sollten daher überprüft und entsprechend zum Jahreswechsel umgestellt werden.