Lebensmittelrecht
Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln
Für Gastronomen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Ausweisung der Zusatzstoffe in ihren Speise- und Getränkekarten.
Nach wie vor müssen Gäste über die Zusatzstoffe, die in den Speisen und Getränke enthalten sind, informiert werden. Bisher musste die Information anders als bei Allergenen bei der Abgabe nicht vorverpackter Lebensmittel schriftlich erfolgen. Das hat sich nun geändert. Künftig darf über Zusatzstoffe analog zu den Allergenen auch mündlich informiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die erforderlichen Angaben müssen den Gästen auf deren Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels mitgeteilt werden.
- Es muss eine schriftliche Aufzeichnung über die bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendeten Zusatzstoffe vorliegen, die für die zuständige Behörde und auf Nachfrage der Gäste leicht zugänglich ist
- Bei den betreffenden Lebensmitteln oder in einem Aushang in der Verkaufsstätte muss an gut sichtbarer Stelle, deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen werden, dass die erforderlichen Angaben mündlich bereitgestellt werden und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist.
Die relevante Verordnung ist hier einsehbar: Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Kennzeichnung der Zusatzstoffe in ihren Speisen- und Getränkekarten. Dann melden Sie sich gerne telefonisch bei Ulrike Weber unter 0821 3162-377.