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Provisionsdeckel für Restschuldversicherungsvermittlung

Das im Juni 2021 verkündete Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz enthält in Artikel 19 eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Der dort neu eingeführte § 50a regelt die Provision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen. Die gewährte Vergütung darf ab dem 1. Juli 2022 eine Höhe von 2,5 Prozent des durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehensbetrages oder sonstigen Geldbetrages nicht mehr übersteigen.