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Die IHK Schwaben stellt notwendige Dokumente für den Außenhandel aus!
Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber diese Funktion den Industrie- und Handelskammern übertragen. Für folgende Dokumente werden häufig Bescheinigungen verlangt: