Internationaler Marktzugang

Eine fremde Sprache, andere Sitten, abweichende Rechts- und Vertragsregeln sowie variierende Vorschriften und Marktbedingungen: Wenn du Geschäfte mit dem Ausland machst, gibt es einige Punkte zu beachten. Die Länderreferenten der IHK helfen dir bei sämtlichen Ländern gerne weiter - von A wie Australien bis Z wie Zypern.
Wenn du mit Waren im Ausland handelst, hier ein paar wichtige Basics:

EU-Binnenmarkt

Wenn du Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkt versendest oder beziehst, gelten innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten die gleichen Vorgaben und Normen. Zollgrenzen und Zollkontrollen gibt es nicht, somit sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Man spricht hier von „innergemeinschaftlicher Verbringung“.
Achtung: Jedes EU-Land hat seine eigenen nationalen Steuerregeln und -sätze. Diese müssen bei Auslandslieferungen und -einkäufen beachtet werden. Genauso übrigens auch die unterschiedlichen nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wenn Du beispielsweise Montage, Trainings oder andere Arbeiten außerhalb Deutschlands erbringst.

Warenverkehr mit Drittstaaten

Erst beim Warenverkehr mit Staaten außerhalb der EU hast du mit dem Zollamt zu tun. Der Warenverkehr nennt sich „Export / Ausfuhr“ oder „Import / Einfuhr“. Ab 1.000 Euro Sendungswert muss ein Export schriftlich mit einer „Ausfuhrerklärung“ beim Zollamt angemeldet werden. Wenn du Waren importierst, gibt es keine Freigrenze, es muss direkt eine „Einfuhrerklärung“ abgegeben werden. Das alles funktioniert online mit der ATLAS Software. Für den Anfang empfiehlt es sich aber, einen Zolldienstleister wie beispielsweise eine Spedition einzubinden.
Voraussetzung ist eine Registrierung deines Unternehmens beim Zoll, um die sogenannte „EORI – Nummer“ zu erhalten. Diese kannst du kostenfrei unter www.zoll.de mit einem dort abrufbaren Formular beantragen.
Ebenfalls wichtig ist die „Zolltarifnummer bzw. Warennummer“. Diese umfasst acht Ziffern und klassifiziert für den Zoll die Warengruppe. Sie muss bei allen Aus- oder Einfuhrerklärungen angegeben werden (z.B. Baumwoll-T-Shirts = 61091000). Daraus liest der Zöllner beim Import die Einfuhrabgaben ab, also den Zollbetrag (im Falle des T-Shirts= 12 Prozent sowie die Einfuhrumsatzsteuer, hier 19 Prozent), aber auch die einzuhaltenden Produktnormen (hier das Textilkennzeichnungsgesetz).
Beim Export musst du daran denken, immer eine Handelsrechnung mitzugeben, die dient dem Zöllner bei der Importverzollung im Drittland als Datenquelle. Bei kostenlosen Lieferungen ist eine Proforma-Rechnung über den angenommenen Verkehrswert der Ware zu stellen.
Manche Länder fordern zusätzliche Exportdokumente wie Produktzertifikate, Ursprungszeugnisse etc. Details kannst Du im Zollbereich der IHK erfragen.
Du hast Fragen? Dann wende dich jederzeit gerne an Axel, Bianca oder Marta!