Eigenkapitalstärkung

Beteiligungsfinanzierung

Die Eigenkapitalfinanzierung über Beteiligungsgesellschaften oder private Investoren ist eine gute Ergänzung oder auch Alternative zur Kreditfinanzierung. Durch die höhere Eigenkapitalquote kann die Bonität und das Rating verbessert werden.
Dies erweitert auch den Finanzierungsspielraum für künftige Investitionen. Mit einer Beteiligung wird in der Regel keine Einzelmaßnahme finanziert, sondern es geht um die Frage, wie eine sinnvolle Gesamtfinanzierung des Unternehmens aussehen kann. Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Grundlage ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Konzept.
Investitionszuschuss Wagniskapital
Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.
Die Eckpunkte der Förderung
Gefördert werden private Investoren, die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet – die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden.
Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Jahr bezuschusst werden.
Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss
Damit eine Beteiligung bezuschusst werden kann, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören.
Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss
Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben, bei der er der alleinige Anteilseigner ist. Der alleinige Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen).
Antragsverfahren für den Investitionszuschuss
Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür muss dann auch der Gesellschaftsvertrag vorliegen, aus dem die Beteiligung hervorgeht.
Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 416
Frankfurter Strasse 29-35
65760 Eschborn
Telefon: +49(0)6196 908-964
Telefax: +49(0)6196 908-442
www.bafa.de