Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung
Sie wollen Auszubildende aus dem Ausland in Ihrem Betrieb einstellen und ihnen eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten? Prüfen Sie, ob für die Einreise ein Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung nötig ist und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen.
Voraussetzungen für die Erteilung des Visums
- Konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland: Ausbildungsvertrag mit der Eintragungsbestätigung der zuständige Kammer.
- Nachweis der Sprachkenntnisse: In der Regel werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert. Von dem Nachweis über Deutschkenntnisse kann abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (§ 16a Abs. 1 und 3 AufenthG).
- Sicherung des Lebensunterhalts: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel müssen die Auszubildende nachweisen, dass ihnen im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2024) zur Verfügung stehen. Sollte die Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können die Auszubildende die Differenz kompensieren, indem sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.
Bei der betrieblichen Berufsausbildung wird im Visumverfahren ggf. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob die oder der Auszubildende zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt wird. Ihre neuen Auszubildenden sollen so schnell wie möglich einreisen und sie benötigen ein Einreisevisum? Das Visumverfahren kann gegen eine Gebühr in Höhe von 411,00 EUR beschleunigt werden. Das Verfahren können Sie bei Ihrer örtliche Ausländerbehörde oder der Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) beantragen.
Terminanfrage an deutsche Botschaft oder Konsulat und Visumantrag
- Erfüllt Ihre Auszubildende alle Voraussetzungen für das Visum, müssen sie die erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag vorbereiten. Die Liste der notwendigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel auf der Website der deutschen Botschaft beziehungsweise des deutschen Konsulats in ihrem Wohnsitzland. Gleichermaßen sollten sie zu diesem Zeitpunkt einen Termin für die Visumantragsstellung buchen und Visum beantragen.
Einreise nach Deutschland und Aufenthaltstitel beantragen
- Visum erteilt? Sie können nun ihre Reise nach Deutschland vorbereiten. Da sie langfristig nach Deutschland einwandern, sollten sie alle persönlichen Dokumente mitnehmen, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Unterlagen zum Schul- beziehungsweise Berufsabschluss, ggf. Führerschein und Heiratsurkunde.
- Bitte beachten: sie benötigen ab dem ersten Tag eine Krankenversicherung in Deutschland. Der Versicherungsnachweis wird spätestens gefordert, wenn sie ihr Visum in der deutschen Botschaft abholen.
- Sie sind nach Deutschland eingereist? In der Regel gilt das Visum für bis zu zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Auszubildende eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten dürfen.
- Kontaktieren sie die zuständige Ausländerbehörde und informieren sie sich über die notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung. Vereinbaren sie anschließend einen Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Haben Sie bereits einem Drittstaatsangehörigen einen Ausbildungsplatz verbindlich zugesagt, kann dieser bzw. diese mit einem Visum zum Zweck der Berufsausbildung einreisen und sofort die Ausbildung in Deutschland beginnen. Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung darf der oder die Auszubildende auch bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von der Berufsausbildung ist.
Während und nach der Ausbildung
- Hier finden Sie die passenden Bildungsträger in Ihrer Region, sollte Ihr Auszubildender Nachhilfe benötigen: LINK
- Wenn Sie in Deutschland erfolgreich eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG), wenn Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen.
Weitere Informationen
- Ausführliche Informationen zu den Einreisebedingungen bietet das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make in in Germany“. Hier finden Sie auch eine interaktive Weltkarte mit Kontaktdaten und Hinweise zu deutschen Institutionen im Ausland.
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Rekrutierung und Einstellung internationaler Fachkräfte zu beachten sind, dazu bietet der Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit einen guten ersten Überblick.
- Sie finden hier die zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften oder Ihre Ausländerbehörde vor Ort.
Die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert.