Gesunde Mitarbeiter - gesundes Unternehmen

Das Bewusstsein für die Gesundheit der Mitarbeiter wird in Zeiten des Fachkräftemangels und des anstehenden Renteneintritts der Baby-Boomer immer wichtiger. Zudem haben Arbeitgeber eine grundsätzliche Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Dies steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Was ist BGM und BGF?
Unter den Begriff des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) fallen alle Aktivitäten von Unternehmen, die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen und langfristig zu bewahren. Der Gesetzgeber gibt dabei eine Reihe verpflichtender Maßnahmen vor, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die jeweiligen Anforderungen finden sich in gesetzlichen Bestimmungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ministeriellen Erlassen. Darüber hinaus sind auch die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berechtigt, eigenständige Rechtsvorschriften und Durchführungsverordnungen zu erlassen. Zusätzlich können die Betriebe ihren Beschäftigten eine freiwillige Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) anbieten. Sie dient der Prävention von Erkrankungen, die mit dem Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen. In den meisten Fällen zielen diese Angebote auf Ergonomie und Bewegung, auf Entspannung und Stressbewältigung sowie eine bessere Ernährung ab. Allerdings sind die Grenzen zwischen Pflicht und Kür in den vergangenen Jahren durchlässiger geworden.
Mit einer betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen Unternehmen durch Präventionsmaßnahmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und sorgen so dafür, dass die Belegschaft bis zum Renteneintrittsalter gesund und leistungsfähig bleibt. Auf der anderen Seite sind Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren als Arbeitgeber besonders attraktiv.
Wichtig für den Erfolg ist, gezielt solche Maßnahmen anzubieten, die den Mitarbeitern tatsächlich helfen. Das Gießkannenprinzip funktioniert nicht, denn jeder Betrieb und jede Belegschaft sind anders. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld zu evaluieren, welchen gesundheitlichen Gefahren die eigenen Mitarbeiter ausgesetzt sind und welche Maßnahmen die Situation verbessern können. Im Idealfall werden die Mitarbeiter frühzeitig an den Planungen beteiligt, das erhöht die Akzeptanz und steigert das Engagement.
Viele Krankenkassen bieten Unternehmen Unterstützung bei der Einführung einer betrieblichen Gesundheitsförderung oder eines betrieblichen Gesundheitsmanagements an.
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Gesetzliche Fürsorgepflicht

Fürsorgepflicht bedeutet, dass der Arbeitgeber zum Schutz von Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter verpflichtet ist, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren geschützt ist.
Zugleich bestehen viele einzelne Gesetze und Vorschriften zum Gesundheits- und Unfallschutz. So ist etwa für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die seit September 2013 nicht nur die physischen, sondern auch psychischen Belastungen genau erfasst.
Die wichtigsten Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auf einen Blick:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) inklusive Gefährdungsbeurteilungen (§5 ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Baustellenverordnung


Betriebliches Eingliederungsmanagement

Eine wichtige Regelung, die Unternehmen nicht aus dem Blick verlieren sollten ist auch das Betriebliches Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX, BEM (SGB IX, § 84): Betriebe jeder Größe müssen allen MitarbeiterInnen (egal ob Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet), die mehr als sechs Wochen im Jahr am Stück oder verteilt krank geschrieben waren, betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, das heißt: besondere Arbeitsbedingungen, Teilzeit etc. Pflicht ist das Angebot eines BEM, lehnt der Mitarbeiter ab, hat das Unternehmen seine Pflicht erfüllt.


Sucht am Arbeitsplatz

Der Missbrauch von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Online-Spielen kommt immer wieder vor. Je früher auffälliges Verhalten erkannt wird, desto früher können betroffene Personen auf ihr Verhalten hingewiesen und unterstützt werden. Damit können langfristig Fehler bei der Arbeit oder auch längere Fehl- und Krankenzeiten verhindert werden.
Bei der Suchtprävention kommt besonders den Führungskräften eine wichtige Schlüsselfunktion zu. Um bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit Gebrauch von Suchtmitteln überhaupt handlungsfähig zu sein, sollten im Vorfeld sogenannte Stufengespräche durchgeführt werden.
Die Beratung und Hilfe bei Suchtfragen kann im Betrieb unterschiedlich organisiert werden. Neben hauptamtlich eingesetzten Suchtbeauftragten sind auch nebenamtliche Ansprechpersonen möglich.
Unterstützung und Beratung bieten:
  • Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)
    Die DHS bietet neben umfassenden Informationen auch einen Gesprächsleitfaden und Stufenplan für Personalverantwortliche und Führungskräfte an.
  • Wohlfahrtsverbände
    Freie Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und andere bieten vor Ort Beratung und Unterstützung zu unterschiedlichen Suchterkrankungen an. Eine Übersicht der Wohlfahrtsverbände und Ansprechpartner gibt die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe.
  • Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
    Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bieten auch viele Krankenkassen und Berufsgenossenschaften Beratung und Unterstützung an.