Sachverständigenwesen

Wie werde ich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die IHK bestellt und vereidigt besonders fachlich und persönlich geeignete Personen auf dem Gebiet der Wirtschaft sowie für die Rechtspflege. Erforderlich ist eine lange Erfahrung in der Erstellung von Gutachten.
Im Bezirk der IHK Schwaben erfolgt die Bestellung nach einer erfolgreichen Vorstellung vor dem lokalen Sachverständigenausschuss und Bestehen einer umfangreichen Fachprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In der Regel sind für die Anmeldung zur Prüfung fünf Gutachten aus den letzten zwei Jahren vorzulegen. 

Warum sollte ich mich bestellen lassen? 

Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Mit der Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ weisen Sie Ihre herausragende Qualifikation nach und heben sich aus dem großen Markt der Anbieter heraus. Man findet Sie nach der Bestellung und Vereidigung im allgemeinen Sachverständigenverzeichnis der IHK. 
Öffentliche Stellen - vor allem Gerichte und Kommunen - benötigen regelmäßig Expertisen von besonders fachlich geeigneten und persönlich zuverlässigen Personen, z. B. in Form von Gutachten oder zur Beurteilung bestimmter Fragestellungen. 

Die Vereidigung und Bestellung durch die IHK bedeutet für den Sachverständigen die Zuerkennung einer der angesehensten Qualifikationen in Deutschland. 
Die von uns bestellten Sachverständigen unterstützen auch unsere Mitgliedsunternehmen bei der Bewertung unternehmerischer Entscheidungen oder bei der Bewältigung sonstiger Anforderungen auf höchstem Niveau. 

Wo kann ich mich bestellen lassen ?

Sie können sich bei Ihrer IHK bestellen lassen. Die Bestellung erfolgt in der Regel für ein spezifisches Fachgebiet, für das es gerichtlichen Bedarf an Sachverständigen gibt. Dies ist anzunehmen in den Fällen, in denen es Bestellungsvoraussetzungen gibt. Diese wurden aufgrund des Bestehens eines allgemeinen Bedarfs erstellt und beinhalten die fachlichen Voraussetzungen für die Beantragung sowie üblicherweise den Ablauf der fachlichen Prüfung. Das Verfahren ist kostenpflichtig. 
Der Sachverständige soll über die das übliche Maß hinausgehende Kenntnisse, gerade auch im rechtlichen Bereich sowie auf dem Gebiet der neutralen Gesprächsführung und Gutachtenerstellung verfügen. 
Ob Autodidakt oder promovierter Ingenieur – jeder Experte, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden. Dafür muss die besondere Sachkunde in Theorie und Praxis sowie die persönliche Eignung nachgewiesen werden. 

Was kostet das Verfahren?

Der Antrag auf Bestellung und Vereidigung ist gebührenpflichtig. Alles in allem fallen für die Organisation und Durchführung der eingehenden zweistufigen Prüfung und der Vereidigungsfeier an sich Kosten von rund 1 500 bis 3000 Euro an. 

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor? 

  • Wir empfehlen Interessenten, sich zunächst in der Liste der Bestellungsvoraussetzungen unter https://svv.ihk.de/hauptnavigation/voraussetzungen oder Bestellungsvoraussetzungen: IfS (ifsforum.de) ein für sich geeignetes Gebiet zu suchen und sich mit den jeweiligen Vorgaben vertraut zu machen. 
  • Zur allgemeinen Vorbereitung bieten sich Kurse zur Erstellung gerichtlicher Gutachten oder zum Verhalten vor Gericht an. 
  • Um einen Eindruck des tatsächlichen Aufgabengebiets zu erhalten, empfehlen wir Kontakt mit einem Sachverständigen aufzunehmen, der schon länger bestellt und vereidigt ist. Interessierte können auch das Mentorenprogramm vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. nutzen (Nachwuchsförderung - BVS Mentorenprogramm (bvs-ev.de)).   
  • Nun sind fünf Gutachten zu erstellen, die den Vorgaben an gerichtliche Gutachten entsprechen und entsprechend der Bestellungsvoraussetzung Ihre besondere fachliche Expertise belegen. 
  • Der Besuch umfangreicher Fachkurse ist je nach Lerntyp sicher hilfreich, aber nicht Voraussetzung. 
Hier finden Sie den Antrag auf Bestellung und Vereidigung.