Wettbewerbsrecht
Digital Markets Act
Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Verordnung, die das europäische Wettbewerbsrecht erweitert, um faire Marktbedingungen im digitalen Sektor zu gewährleisten.
Worum geht es?
Der DMA richtet sich insbesondere an große, zentrale Online-Plattformen, die als sogenannte Gatekeeper agieren und von der EU-Kommission benannt werden. Ziel des DMA ist es, sicherzustellen, dass diese Plattformen keine unfairen Geschäftspraktiken anwenden, um die Offenheit der Märkte zu schützen. Die Verordnung trat am 1. November 2022 in Kraft, und der Großteil ihrer Regelungen ist seit dem 2. Mai 2023 verbindlich.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Der DMA befasst sich mit der Frage der Marktmacht großer systemrelevanter Plattformen, sogenannte Torwächter (“Gatekeeper”), zum Beispiel App Stores, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme, virtuelle Assistenzen und soziale Netzwerke.
Als Gatekeeper zählen Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten eine große Nutzerbasis und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung innehaben, und festgelegte Schwellenwerte überschreiten, ab denen ihre Stellung als Gatekeeper vermutet wird. Es handelt sich also um Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten einen erheblichen Einfluss und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung haben.
Hierfür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Unternehmen, dem der Plattformbetreiber angehört,
- hat in jedem der vergangenen drei Geschäftsjahren im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden EUR erzielt beziehungsweise hat einen Marktwert von 75 Milliarden Euro und stellt denselben zentralen Plattformdienst (zum Beispiel App Store, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Betriebssysteme) in mindestens drei europäischen Mitgliedstaaten bereit;
- hat auf der bereitgestellten Plattform im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 45 Millionen Endnutzer monatlich in der Europäischen Union und mehr als 10.000 gewerblichen Anbieter auf der Plattform, und
- hat eine gefestigte Markstellung erreicht, das heißt die zuvor genannten Kriterien wurden in den letzten drei Jahren erfüllt.
Wie werden Gatekeepern benannt?
Grundsätzlich muss die Kommission innerhalb von zwei Monaten darüber informiert werden, wenn ein Unternehmen, welches einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, die genannten Schwellenwerte erreicht.
Am 6. September 2023 wurden sechs Unternehmen als Gatekeeper benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Von diesen werden 22 zentrale Plattformdienste bereitgestellt. Die durch die Benennung erfassten zentralen Plattformdienste umfassen soziale Netzwerke, Vermittlungsdienste, Werbedienste, Browser, Betriebssysteme, Suchmaschinen, Kommunikation (NI-ICS) und Video-Sharing Plattformen.
Was sieht das Gesetz vor?
Der DMA soll den Einfluss der Gatekeeper begrenzen und europaweite einheitliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Gatekeeper stellen für viele Personen den Einstieg ins Internet oder zum Online-Einkauf dar. Sie sollen sich mit dieser Marktmacht und ihrem Datenschatz jedoch keine unfairen Vorteile zulasten kleinerer Wettbewerber beziehungsweise zu Lasten der gewerblichen Nutzer ihrer Dienste verschaffen. Den Gatekeepern werden besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auferlegt. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen.
Beispielsweise gilt das Verbot der Selbstbevorzugung. Gatekeeper dürfen eigene Produkte oder Dienstleistungen beim Ranking gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten Dritter nicht durch rechtliche, technische oder kommerzielle Mittel anders behandeln oder bevorzugen. Das Ranking ist anhand fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen vorzunehmen.
Einige weitere Beispiele sind:
- Gewerblichen Nutzern muss möglich gemacht werden den Endnutzern dieselben Produkte oder Dienstleistungen auf anderen Plattformen zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten, als über die Online-Vermittlungsdienste des Gatekeepers.
- Außerdem bekommen gewerbliche Nutzer die Möglichkeit, den über die Plattform des Gatekeepers gewonnenen Endnutzern über die Plattform und auch außerhalb der Plattform Angebote zu machen und mit ihnen Verträge abzuschließen.
- Endnutzern muss die Möglichkeit gegeben werden, Software-Anwendungen, die auf seinem zentralen Plattformdienst vorinstalliert sind, zu deinstallieren (sofern die vorinstallierten Anwendungen nicht unabdingbar sind für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts).
- Software-Anwendungen Dritter und von Dritten betriebene App-Stores müssen auf Geräten installierbar sein auf denen das Betriebssystem des Gatekeepers läuft. Nutzer müssen auch auf anderem Wege als über die zentralen Plattformdienste des Gatekeepers auf Apps zugreifen können.
Weitere Informationen zu den Verpflichtungen der Gatekeeper finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Welche Stelle ist zuständig?
Die Überwachung und Durchsetzung des DMA ist Aufgabe der Europäischen Kommission. Sie kann eine Marktuntersuchung einleiten, um zu prüfen, ob ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste eibereitstellt, als Gatekeeper einzustufen ist, oder neue unfaire Praktiken aufdecken. Die Kommission überprüft regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, ob die Torwächter die oben genannten Anforderungen nach wie vor erfüllen.
Verstöße gegen die Verordnung können mit Sanktionen geahndet werden, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten (Konzern-)Jahresumsatzes beziehungsweise bis zu 20 % bei wiederholter Zuwiderhandlung. Des Weiteren können Zwangsgelder von bis zu 1 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweiten erzielten Gesamtumsatzes verhängt werden.
Stand: September 2024
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