Werbung und Wettbewerbsrecht
Werbung mit „Black Friday“
Am 29. November ist es wieder soweit: Der Black Friday steht vor der Tür. Nach einem langen Rechtsstreit dürfen Händler nun endlich ohne Einschränkungen mit diesem Begriff werben.
Für Unternehmen bietet der Tag eine ideale Gelegenheit, durch attraktive Rabatte und Sonderaktionen Kunden zu gewinnen. Wichtig ist, dass alle Werbemaßnahmen klar und transparent sind, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Achten Sie darauf, keine irreführenden Angebote zu machen und die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Hinweis für stationäre Händler: Sie dürfen reduzierte Ware vom aus Kulanz angebotenen Umtausch- oder Rückgaberecht ausschließen. Um Diskussionen mit Kunden zu vermeiden, empfiehlt es sich, direkt beim Kauf deutlich hinzuweisen.
Hinweis: Diese Informationen sollen Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: November 2024