Vertragsrecht
Kaufvertragsrecht – Haftung für Mängelansprüche
Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Ware gegen Geld ausgetauscht wird. Der Verkäufer hat vertraglich die Pflicht, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen, also zu übergeben und zu übereignen. Beanstandet der Käufer an dem Kaufgegenstand einen Mangel, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Verkäufer für Mängelansprüche haftet und welche Rechte der Käufer im Detail hat. Unser Merkblatt „Kaufvertrag – Haftung für Mängelansprüche“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 211 KB) gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Mängelhaftung und zum Lieferantenrückgriff.
Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Juni 2024