Rechtstipp 05/2024

Fußball Europameisterschaft 2024

Dieses Jahr fiebern wir wieder alle mit, wenn die deutsche Fußball-Mannschaft das Feld betritt.

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© IHK Schwaben

Keine Arbeitsrechtlichen Ausnahmen während der Fußball WM

Viele sportbegeisterte Beschäftigte wollen die Fußball EM 2024 verfolgen. Einige EM-Spiele werden für manche Mitarbeitende, zum Beispiel in Schichtbetrieben, während der Arbeitszeit stattfinden. Grundsätzlich gilt auch während sportlichen Großereignissen die Pflicht der Beschäftigten ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen. Das Verfolgen der Spiele am Arbeitsplatz per Live-Stream im Internet oder TV ist wegen der ablenkenden Wirkung daher nicht gestattet. Auch beim Verfolgen von Fußball-Tickern im Internet ist schon deshalb Vorsicht geboten, weil die Internetnutzung oftmals nicht für private Zwecke zugelassen ist. Das Verbot betrifft generell auch die Mitverfolgung der WM-Spiele über das Radio. 
Tipps für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten auf alle Fälle vor Beginn der Fußball-EM 2024 die Regeln für die Verfolgung der Spiele im Betrieb festlegen. Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können durch Gleitzeit- und Arbeitszeitkoten ihren Mitarbeitenden einen guten Kompromiss anbieten. 

Marketing und Werbung der Fußball-EM 2024 

Nachdem die UEFA, der Dachverband des Fußballs in Europa, die Inhaberin nahezu aller Schutz- und Urheberrechte der UEFA-Namen, -Logos usw. ist, benötigen Unternehmen, die mit den geschützten Logos etc. werben möchten eine Erlaubnis seitens der UEFA bzw. müssen eine entsprechende Lizenz bei dieser erwerben.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der UEFA
Hinweis: Obwohl der Rechtstipp des Monats mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.