Schlichterspruch

Schlichtung

Es gibt verschiedene Arten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die bekanntesten Formen sind die Schlichtung, die Mediation. Bei der Schlichtung lassen sich die Parteien einen Lösungsvorschlag von einem Schlichter unterbreiten. Bei der Mediation erarbeiten die Parteien mit der Unterstützung eines Mediators selbstständig die Lösung des Konfliktes.
Die beiden Formen der außergerichtlichen Streitbelegung könnten im Idealfall der Wirtschaft dazu dienen, ihre Streitigkeiten schnell, kostengünstig, effektiv und tragfähig beizulegen.
Eine Beratung und nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Telefon: 089 5116-0.
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Stand: Juni 2024