Restschuldbefreiung

Was bedeutet der Begriff Restschuldbefreiung?

Restschuldbefreiung bedeutet, dass das Insolvenzgericht dem insolventen Unternehmer am Ende des Insolvenzverfahrens die Schulden, die er nicht begleichen konnte, grundsätzlich erlässt. Dies gilt allerdings nicht für Forderungen, die während oder nach dem Insolvenzverfahren entstanden sind. Gerät der Schuldner erneut in eine Krise, kann er nicht erneut Restschuldbefreiung beantragen. Daher ist die Restschuldbefreiung vor allem dann wichtig, wenn zu erwarten ist, dass das der Schuldenberg des insolventen Unternehmens auch nach dem Insolvenzverfahren noch existent ist.
Achtung: Das Restschuldbefreiungsverfahren ist ein separates Verfahren. Es schließt an das Insolvenzverfahren an. Allerdings nur dann, wenn der insolvente Unternehmer im Vorfeld einen entsprechenden Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat.

Wer kann einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen?

Eine Restschuldbefreiung können nur Personen, wie zum Beispiel ein Einzelunternehmer beantragen.
Achtung: Keinen Antrag auf Restschuldbefreiung können stellen:
  • GmbH´s etc.
  • Ein insolventer Unternehmer dem in den letzten 11 Jahren schon eine Restschuldbefreiung erteilt wurde oder
  • Ein insolvente Unternehmer dem in den letzten 5 Jahren wegen einer nicht unerheblichen Insolvenzstraftat beziehungsweise in den letzten 3 Jahren aus anderen Gründen, wie zum Beispiel einer Verletzung von gesetzlichen Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten eine Restschuldbefreiung abgelehnt wurde

Wie läuft ein Restschuldbefreiungsverfahren ab?

  • Wann ist der Antrag zu stellen?
    Der Antrag sollte zusammen mit dem Antrag auf Insolvenz gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag auf Restschuldbefreiung nicht zeitgleich mit dem Insolvenzantrag gestellt – beispielsweise, weil der Insolvenzantrag von einem Gläubiger und nicht vom insolventen Unternehmer eingereicht wurde – ist das Insolvenzgericht verpflichtet, das Unternehmen darauf hinzuweisen. Im Anschluss hat das insolvente Unternehmen eine Frist von zwei Wochen, um den Antrag auf Restschuldbefreiung nachzureichen.
  • Wo ist der Antrag zu stellen?
​​​​​​​Der Antrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
  • Welche To Do´s hat der insolvente Unternehmer neben der Antragstellung?
1. Abtretungserklärung:
Dem Antrag auf Restschuldbefreiung ist auch Abtretungserklärung beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der insolvente Unternehmer künftig alles, was er für die Zeit der Restschuldbefreiung über Pfändungsfreigrenze hinaus verdient, an den Insolvenzverwalter abtritt.
2. Erwerbstätigkeit
Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat sich der Schuldner um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Was macht das Insolvenzgericht, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig ist?

Kommt das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig ist, dann stellt es fest, dass der insolvente Unternehmer eine Restschuldbefreiung erhält, wenn im Insolvenzverfahren und in der sich dieser anschließenden Wohlverhaltensphase keine Gründe für die Ablehnung entstehen.

Was bedeutet der Begriff Wohlverhaltensphase?

Die Zeit zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung, also der Schuldenfreiheit, wird als sogenannte Wohlverhaltensphase bezeichnet.
Achtung: Während der Wohlverhaltensphase dürfen keine Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen von Unternehmern, welchen der insolvente Unternehmer etwas schuldet, betrieben werden.

Wann wird eine Restschuldbefreiung abgelehnt?

Zu einer Ablehnung der Restschuldbefreiung kommt es mitunter dann, wenn der insolvente Unternehmer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich nicht ausreichend darum bemüht oder er wegen Insolvenzstraftaten (zum Beispiel Insolvenzverschleppung) verurteilt wird.
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Stand: September 2024

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