Insolvenzverfahren bei Einzelunternehmen

Meldet ein Einzelunternehmen Insolvenz an, so kann es, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wählen zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Regelinsolvenzverfahren

Ein Einzelunternehmer kann entweder ein Regelinsolvenzverfahren durchführen.

Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Einzelunternehmen auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz für ehemals Selbständige) durchführen.
Diese Variante des Insolvenzverfahrens ist sinnvoll, wenn ein Einzelunternehmer, der in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist und sein Unternehmen aufgeben möchte.
Achtung: Die Möglichkeit eines Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahrens hat ein Einzelunternehmer nur, wenn:
  • die Vermögensverhältnisse des Einzelunternehmers überschaubar sind,
  • der Einzelunternehmer weniger als 20 Unternehmen Geld schuldet und
  • keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎