Insolvenzgeld

Wer kann Insolvenzgeld erhalten?

Der Anspruch auf Insolvenzgeld steht bis auf wenige Ausnahmen nur einem Arbeitnehmer zu. Der Unternehmer selbst hat keinen Anspruch auf Insolvenzgeld.

Wo wird Insolvenzgeld beantragt?

Das Insolvenzgeld wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Beachte: Den Antrag auf Insolvenzgeld muss der jeweilige Arbeitnehmer selbst stellen. Ein Erklärvideo der Agentur für Arbeit verschafft des einzelnen Arbeitnehmers dazu einen ersten Überblick.

Unter welchen Voraussetzungen kann Insolvenzgeld beantragt werden?

Ein Antrag auf Insolvenzgeld kann gestellt werden, wenn
  • ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder
  • der Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen wurde oder
  • durch den Unternehmer keine Anstrengungen unternommen werden, das Unternehmen weiterzuführen bzw. zu erhalten und
  • es sich um ein Unternehmen in Deutschland handelt und
  • Arbeitsentgelt aussteht.

Ab wann und für wie lange kann das Insolvenzgeld beantragt werden?

Ein Antrag auf Insolvenzgeld kann innerhalb von 2 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Das Insolvenzgeld kann für insgesamt 3 Monate beantragt werden.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine einmalige Zahlung. Es wird rückwirkend ausgezahlt. Das Insolvenzgelt als Ersatz für das Entgelt des Arbeitgebers gezahlt, das für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht.
Das Insolvenzgeld wird in der Regel in Höhe des Nettoentgelts ausgezahlt. Es umfasst das Festgehalt und gegebenenfalls auch weitere Gehalts- oder Lohnanteile (Provisionen, Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld).

Wer bezahlt bei einer Insolvenz Sozialversicherungsbeiträge?

Ist es dem insolventen Unternehmen nicht möglich, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, übernimmt dies die Agentur für Arbeit.
Die zuständige Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers muss dafür einen Antrag auf Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge stellen.

Können Arbeitnehmer bei einer Insolvenz neben den Insolvenzgeld auch Arbeitslosengeld beantragen?

Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens können auch Arbeitslosengeld beantragen. Zu beachten ist dabei, dass das Arbeitslosengeld, wenn zeitgleich Insolvenzgeld bezahlt wird, dies entsprechend angerechnet wird. Das Arbeitslosengeld wird im Falle der Bewilligung von Insolvenzgeld als Vorschuss auf das Insolvenzgeld gewertet. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verkürzt sich dabei nicht.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎