Insolvenz

Fachbegriffe von A-Z erklärt

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn voraussichtlich eine Unterdeckung von mehr als 10 Prozent innerhalb von drei Wochen besteht.

Eigenverwaltungsverfahren

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Unternehmer weiterhin in der Unternehmensleitung. Ein Sachwalter wird zur Unterstützung beigeordnet, der jedoch weniger Befugnisse als ein Insolvenzverwalter hat und keine Geschäfte führen kann.
Eigenverwaltung ist sinnvoll, wenn die Fachkenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung entscheidend sind, eine langwierige Einarbeitung eines Insolvenzverwalters vermieden werden soll und das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann. Zudem spart das Verfahren oft bis zu 40 Prozent der Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens.

Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Er wird schriftlich erlassen und enthält Angaben wie die vollständige Anschrift des insolventen Unternehmens und die Nennung des Insolvenzverwalters.

Forderungsanmeldung

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden, wie im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts festgelegt.

Gläubiger

Insolvenzgläubiger sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Geldforderung gegen das insolvente Unternehmen haben. Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung ihrer Ansprüche.

Insolvenz

Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Das Unternehmen kann seine finanziellen Verpflichtungen, wie etwa Rechnungen, nicht mehr erfüllen. Im Insolvenzverfahren wird geprüft, ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine Schließung notwendig ist.

Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird grundsätzlich nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet. Bestimmte Unternehmensformen, wie etwa GmbHs, sind gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Einzelunternehmen unterliegen keiner Insolvenzantragspflicht.

Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte pfändbare Vermögen des insolventen Unternehmens, einschließlich des Vermögens, das vor und während der Insolvenz erworben wurde.

Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein insolventes Unternehmen den Insolvenzantrag verspätet stellt. Dies ist strafbar und sollte vermieden werden. Nicht alle Unternehmen sind jedoch insolvenzantragspflichtig, z. B. Einzelunternehmen, im Gegensatz zu GmbHs.

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet die Insolvenzmasse und verteilt den Erlös nach Abzug der Masseverbindlichkeiten an die Gläubiger. Er wird in jedem eröffneten Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht ernannt und muss über die erforderlichen juristischen und wirtschaftlichen Kenntnisse verfügen, oft sind dies Fachanwälte für Insolvenzrecht.

Nachlassinsolvenzverfahren

Das Nachlassinsolvenzverfahren dient der Haftungsbegrenzung eines Erben für die Schulden des Verstorbenen.

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung bedeutet, dass dem insolventen Unternehmer am Ende des Verfahrens die verbleibenden Schulden erlassen werden.

Sachwalter

Der Sachwalter überwacht das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung im Interesse der Gläubiger.

Schuldner

Ein Schuldner ist ein Unternehmen, das zahlungsunfähig, überschuldet oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es dem Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters weiter zu operieren und einen Sanierungsplan zu erstellen. Das Verfahren schützt vor Gläubigerzugriffen und soll dem Schuldner eine frühzeitige Sanierung ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist, was durch ein Gutachten eines Krisen- und Sanierungsberaters bestätigt werden muss.

Überschuldung

Von Überschuldung spricht man, wenn das Vermögen eines Schuldners nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken. Dies kann durch eine positive Fortführungsprognose ausgeschlossen werden.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht Privatpersonen sowie ehemals Selbstständigen offen, sofern diese weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn ein Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dies ist der Fall, wenn es innerhalb von drei Wochen nicht in der Lage ist, 90 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen.

Stand: September 2024
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