Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte: Welche Unterschiede sollten Unternehmen kennen?
Unternehmen, die expandieren oder neue Standorte eröffnen möchten, stehen oft vor der Entscheidung: Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft? Die Unterschiede sind rechtlich, organisatorisch und steuerlich wichtig. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gründung und rechtlicher Status
Was ist eine Tochtergesellschaft?
Eine Tochtergesellschaft ist eine rechtlich selbständige Gesellschaft, gegründet von einer Muttergesellschaft. Sie firmiert und bilanziert eigenständig und unterliegt den Gesetzen des Gründungslandes.
Was ist eine selbständige Zweigniederlassung?
Eine selbständige Zweigniederlassung ist rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch eigenständiger Teil der Hauptniederlassung. Sie ist dauerhaft angelegt, im Handelsregister einzutragen und tritt selbstständig im Geschäftsverkehr auf.
Was ist eine Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte ist eine Filiale, die vollständig von der Hauptniederlassung abhängt, keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und nicht ins Handelsregister eingetragen wird.
Gewerbeanmeldung und Handelsregister
Welche Schritte sind bei der Tochtergesellschaft erforderlich?
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
- Handelsregistereintragung (notariell beglaubigt)
- Umfangreiche Unterlagen (z. B. Registerauszüge, Nachweise, Vollmachten, Aufenthaltsgenehmigung bei Drittstaatlern)
Wie erfolgt die Anmeldung einer selbständigen Zweigniederlassung?
- Beschluss der Hauptniederlassung
- Notariell beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister (inkl. Satzung/Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste etc.)
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
Welche Anforderungen gelten für eine ausländische Zweigniederlassung?
- Notarielle Anmeldung beim zuständigen Registergericht in Deutschland
- Dokumente in deutscher Sprache und beglaubigter Übersetzung
- Angaben zur Muttergesellschaft (Register, Rechtsform, Kapital, Vertretungsbefugnisse) und zur Zweigniederlassung (Adresse, Geschäftszweck, Vertreter)
Was gilt bei Betriebsstätten?
- Keine Handelsregistereintragung erforderlich
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
Firmierung und Geschäftsbriefe
Wie firmiert eine Tochtergesellschaft?
Sie tritt mit eigenem Namen auf und ist vollständig unabhängig von der Muttergesellschaft.
Welche Firmierungsmöglichkeiten hat eine selbständige Zweigniederlassung?
- Grundsätzlich identische Firma wie die Hauptniederlassung
- Abweichende Firma möglich, muss aber den Hinweis „Zweigniederlassung“ enthalten
- Pflichtangaben: vollständige Firma, Handelsregister, Registernummer, Vertreter
Welche Regelungen gelten für Betriebsstätten?
- Keine eigene Firma erlaubt
- Zusatz wie „Zweigstelle Augsburg“ möglich
- Auf Geschäftsbriefen: Hauptfirma mit Registerangaben
Steuerrechtliche Aspekte
Welche steuerlichen Anforderungen bestehen?
- Tochtergesellschaft: eigenständige Steuerpflicht in Deutschland
- Zweigniederlassung: steuerlich wie Teil der Muttergesellschaft, aber eigenständige Betriebsstätte in Deutschland
- Betriebsstätte: steuerlich von der Hauptniederlassung abhängig
Ausländerrechtliche Anforderungen
Was gilt für ausländische Gründer oder Geschäftsführer?
- EU-/EWR-Bürger: keine besondere Aufenthaltserlaubnis nötig
- Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel erforderlich, der die geplante Tätigkeit erlaubt
- Kurzaufenthalte (z. B. Verhandlungen, Montagearbeiten bis max. 3 Monate/Jahr) können erleichtert genehmigt werden
- Änderung bestehender Aufenthaltstitel ist über die Ausländerbehörde möglich
Stand: September 2025
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