Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten
Unternehmen, die einen Spezial- oder Jahrmarkt veranstalten möchten, müssen bestimmte rechtliche Vorgaben beachten. Damit Sie schnell einen Überblick bekommen, haben wir die wichtigsten Informationen praxisnah und in Form von Fragen und Antworten zusammengestellt.
- Was bedeutet „Festsetzung“?
- Welche Typen von Veranstaltungen gibt es?
- Welche Marktprivilegien gelten bei Festsetzung?
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Wann kann die Festsetzung versagt, geändert oder aufgehoben werden?
- Welche Rolle spielt die Industrie- und Handelskammer?
- Was gilt für Veranstaltungen ohne Festsetzung?
Was bedeutet „Festsetzung“?
Unter Festsetzung versteht man die behördliche Genehmigung, dass eine Veranstaltung wie ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung offiziell stattfinden darf. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Mit diesem Bescheid erhält die Veranstaltung bestimmte Marktprivilegien, die für Anbieter und Besucher von Vorteil sind.
Welche Typen von Veranstaltungen gibt es?
Das Gesetz unterscheidet mehrere Typen von Veranstaltungen.
Messe
Eine Messe nach § 64 GewO ist zeitlich begrenzt, findet regelmäßig statt und umfasst eine Vielzahl von Ausstellern. Der Vertrieb erfolgt überwiegend nach Muster, die Kunden sind häufig Wiederverkäufer, und ein Eintrittsgeld darf verlangt werden.
Ausstellung
Eine Ausstellung nach § 65 GewO ist ebenfalls zeitlich begrenzt und hat eine Vielzahl von Ausstellern, richtet sich aber meist an Endverbraucher. Sie dient der Information und dem Vertrieb, auch hier ist ein Eintritt möglich.
Wochenmarkt
Ein Wochenmarkt nach § 67 GewO wird regelmäßig und zeitlich begrenzt durchgeführt. Verkauft werden typische Frischwaren wie Lebensmittel, Blumen oder landwirtschaftliche Produkte.
Ein Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO ist eine zeitlich begrenzte und regelmäßig stattfindende Veranstaltung mit mindestens zwölf gewerblichen Anbietern. Das Warenangebot ist auf bestimmte Warengruppen spezialisiert. Eintritt kann verlangt werden.
Ein Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO ist eine zeitlich begrenzte und regelmäßig stattfindende Veranstaltung mit mindestens zwölf gewerblichen Anbietern. Das Warenangebot ist auf bestimmte Warengruppen spezialisiert. Eintritt kann verlangt werden.
Jahrmarkt
Ein Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 GewO entspricht in vielen Punkten dem Spezialmarkt, jedoch ist das Warenangebot breiter. Auch hier sind mindestens zwölf gewerbliche Anbieter erforderlich, Eintrittsgelder sind jedoch nicht erlaubt.
Welche Marktprivilegien gelten bei Festsetzung?
Die Festsetzung bringt mehrere rechtliche Vorteile:
- Die Vorschriften des Ladenschlussgesetzes gelten nicht, sodass die Veranstaltung auch außerhalb üblicher Öffnungszeiten stattfinden darf. Märkte und Ausstellungen dürfen in vielen Fällen auch an Sonn- und Feiertagen abgehalten werden, mit Ausnahme sogenannter stiller Feiertage wie Karfreitag oder Totensonntag.
- Anbieter auf festgesetzten Veranstaltungen benötigen zudem keine Reisegewerbekarte
Bestimmte weitere gewerberechtliche Vorschriften finden keine Anwendung, die allgemeinen Gewerbeanzeigepflichten für stehendes Gewerbe bleiben jedoch bestehen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Den Antrag auf Festsetzung stellt der Veranstalter. Der Veranstalter kann eine natürliche oder juristische Person sein, die die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung übernimmt. Zuständig für die Bearbeitung ist in der Regel das Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Veranstaltung stattfinden soll. Bestehen alle gesetzlichen Voraussetzungen, so besteht ein Anspruch auf Festsetzung. Die Behörde hat hierbei kein Ermessen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Ein vollständiger Antrag enthält Angaben zu den zugelassenen Waren oder zur Art der Ausstellung, eine Übersicht über die geplante Teilnehmerzahl sowie ein Teilnehmerverzeichnis mit Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Anbietern. Hinzu kommen die Teilnahmebedingungen oder eine Marktordnung. Für den Veranstalter und die verantwortlichen Personen sind in der Regel ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug erforderlich. Häufig werden zusätzlich ein Lageplan des Veranstaltungsgeländes, Versicherungsnachweise und Angaben zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen verlangt.
Wann kann die Festsetzung versagt, geändert oder aufgehoben werden?
Eine Versagung kommt in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beispielsweise wenn weniger als zwölf gewerbliche Anbieter teilnehmen oder wenn eine unzulässige Vorauswahl bestimmter Anbieter getroffen wird. Änderungen oder Aufhebungen sind möglich bei höherer Gewalt, etwa Naturkatastrophen oder Seuchen, oder wenn dringende öffentliche Interessen entgegenstehen. Eine Rücknahme oder ein Widerruf kann erfolgen, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, die gegen eine Festsetzung sprechen, etwa die Unzuverlässigkeit des Veranstalters.
Welche Rolle spielt die Industrie- und Handelskammer?
Die Industrie- und Handelskammer wird im Verfahren beteiligt und kann eine Stellungnahme abgeben. Ihre Aufgabe besteht darin, die gewerberechtliche Einordnung und die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen.
Was gilt für Veranstaltungen ohne Festsetzung?
Wer eine private oder nicht festgesetzte Veranstaltung organisiert, profitiert nicht von den Marktprivilegien. Anbieter benötigen in diesen Fällen eine Reisegewerbekarte, außerdem müssen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes und weitere gewerberechtliche Vorschriften beachtet werden.
Stand: August 2025
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