Ihr Weg zur Waffenhandelserlaubnis

Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Alle Informationen zur Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen sowie für die Erteilung der Erteilung der Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen und Munition finden Sie hier.

Warum ist eine Fachkundeprüfung im Waffenhandel notwendig?

Unternehmen oder Einzelpersonen, die Schusswaffen oder Munition gewerblich vertreiben wollen, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die notwendige Zuverlässigkeit sowie die Fachkunde nachgewiesen werden.

Wer muss die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel ablegen?

Die Fachkunde muss in der Regel durch eine Prüfung vor einem IHK-Prüfungsausschuss nachgewiesen werden. Zuständig ist die IHK für München und Oberbayern.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nicht durch den Antragsteller selbst, sondern durch die zuständige Verwaltungsbehörde im Rahmen des Erlaubnisverfahrens.
Eine Ausnahme gilt für Büchsenmachermeister: Wer die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, ist von der Prüfung befreit.

Welche Inhalte umfasst die Fachkundeprüfung im Waffenhandel?

Die Fachkundeprüfung deckt theoretische und praktische Kenntnisse ab. Sie richtet sich nach dem Umfang der beantragten Waffenhandelserlaubnis.
Prüfungsinhalte:
  • Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften: Handel, Erwerb und Führen von Schusswaffen, Grundlagen des Waffenrechts
  • Technische Kenntnisse: Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen
  • Munition: Behandlung, Verwendung und rechtliche Bestimmungen
In der Prüfung werden unter anderem Schusswaffen vorgelegt. Diese müssen entladen, gesichert, ggf. zerlegt und wieder zusammengesetzt sowie in ihrer Funktion erklärt werden. Auch Munitionsarten müssen korrekt bestimmt werden können.

Für welche Waffen- und Munitionsarten gilt die Fachkundeprüfung?

Die Prüfung kann sich entweder auf alle Waffen und Munition oder nur auf bestimmte Waffen- und/oder Munitionsarten beziehen (nach Anlage 1 WaffG).
Beispiele für Waffenarten:
  • Büchsen und Flinten
  • Pistolen und Revolver
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
  • Historische Schusswaffen (vor 1871)
  • Beispiele für Munitionsarten:
  • Büchsen- und Flintenmunition
  • Pistolen- und Revolvermunition
  • Munition für Signal- und Schreckschusswaffen
  • Historische Munition
Beachte: Eine Einschränkung auf nur wenige Arten, z. B. ausschließlich Sportwaffen, ist nicht zulässig. Auch wer nur mit „freien Waffen“ handeln möchte, muss umfassendere Kenntnisse nachweisen.

Wie hoch sind die Kosten für die Fachkundeprüfung?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der beantragten Erlaubnis:
  • 105 Euro: eine Waffen- oder Munitionsart
  • 153 Euro: zwei Waffen- oder Munitionsarten
  • 205 Euro: Munitionsarten und Waffen gemäß Ziffern 1.3–1.7 WaffG
  • 250 Euro: Prüfungsgebiete, die Schusswaffen nach Ziffern 1.1 und 1.2 umfassen
Stand: August 2025
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎