Haftungsbeschränkung

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist.
Da sie ein eigenständiges Rechtssubjekt ist, haftet sie lediglich mit ihrem eigenen Vermögen.
Erste Vermögensgrundlage der Gesellschaft ist das Stammkapital. Es kann in Geld oder in Sachwerten bestehen und muss mindestens 25.000,00 Euro betragen.
Mit diesen Mitteln kann die Gesellschaft nach erfolgter Eintragung arbeiten, sie sind also kein totes Kapital. Das Stammkapital setzt sich aus den Geschäftsanteilen zusammen. Sie sind der Beitrag jedes einzelnen Gesellschafters zum Stammkapital.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Der Regelfall ist die Gründung durch mehrere Personen. Weitere Informationen zur GmbH finden Sie in unserem Merkblatt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH ) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 297 KB)“. Informationen über die Rechte und Pflichten eines GmbH Geschäftsführers erhalten Sie in unserem Merkblatt „GmbH Geschäftsführer – Rechte und Pflichten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 169 KB)“.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Seit dem 1. November 2008 existiert die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), eine Sonderform der GmbH. Aus diesem Grund wird sie auch „Mini-GmbH“ genannt. Informationen rund um die UG (haftungsbeschränkt) finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt ) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB)“.
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Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: August 2020