Unternehmen in Schwierigkeiten

Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

Ihre regionalen Ansprechpartner:
Nordschwaben, Westschwaben: Karin Bräuer
Allgäu: Gerhard Remmele
Wirtschaftsraum Augsburg: Jürgen Wager

Corona-Wirtschaftshilfen

Wer Corona-Wirtschaftshilfen erhalten und noch keine Schlussabrechnung eingereicht hat, kann dies noch bis zum 30. September 2024 nachholen. Andernfalls werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Gelder vollständig zurückgefordert. Die Schlussabrechnung ist ein notwendiges Verfahren, um auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Umsätze und Fixkosten die finale Förderhöhe festzustellen. Falls es Unternehmen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, einen neuen prüfenden Dritten zur Durchführung der Schlussabrechnung zu finden, sollte man sich umgehend mit der zuständigen Bewilligungsstelle in Kontakt setzen und die Situation mitteilen. Unternehmen sollten auch nach Mitteilung an die Bewilligungsstelle in ihrem Bemühen, einen neuen prüfenden Dritten zu finden, nicht nachlassen. Die Bewilligungsstelle kann die Situation bei ihrem weiteren Vorgehen nach Fristenende berücksichtigen und in begründeten Einzelfällen eine nachträgliche Einreichung noch zulassen oder andere angemessene Schritte ergreifen. Es ist zu beachten, dass bei Nichteinreichung eine vollständige Rückforderung der Fördersumme droht. Weiter ist zu beachten: Mit Datum des Vollzug des Wechsel des prüfenden Dritten wird technisch automatisch eine 6-wöchige Nachfrist gewährt, so dass bei einer rechtzeitigen Durchführung des Wechsels die Einreichung auch nach dem 30.9. ohne weitere Prüfung bzw. Freigabe der Bewilligungsstelle möglich sein wird. Diese Regelung soll gewährleisten, dass bei einer kurzfristigen Mandatsübernahme kurz vor Fristende der neue prüfende Dritte ausreichend Zeit hat, die Schlussabrechnung vorzubereiten und einzureichen. Hier finden Sie alle Informationen zur Abrechnung.

Soforthilfe Corona (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft)

Alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, wurden mit Schreiben vom 09. September 2024 letztmalig aufgefordert die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Soforthilfe Hochwasser des StMWi Bayern

Sowohl die Anträge auf Soforthilfe Hochwasser als auch die Härtefallhilfen können nun bei der Regierung von Schwaben direkt beantragt werden. Alle wichtigen Informationen zu den Hochwasser-Soforthilfen erhalten Sie im Überblick direkt beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft.

Für Rückfragen aus den Bereichen der Nothilfen für die gewerbliche Wirtschaft, für Fragen aus dem Versicherungsbereich sowie zur Stromversorgung stehen Ansprechpartner unter der Rufnummer 089 2162-0 im Ministerium bereit.
Betroffene Unternehmen sollten in dieser Situation:
  1. Schäden dokumentieren, der Versicherung melden und einen Sachverständigen einschalten. Das IHK Sachverständigenverzeichnis finden Sie hier.
  2. Bei Schäden über T€ 25 müssen Vergleichsangebote eingeholt werden, darunter nicht. Die Vergleichsangebote können schon eingeholt werden.

IHK Notfall-Handbuch für Unternehmen

Was tun, wenn das Unternehmen durch unvorhersehbare Ereignisse wie Hochwasser, Unfall oder Krankheit in der Führungsebene plötzlich handlungsunfähig wird? Unternehmen sollten rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen. Eine gute Hilfe ist das IHK Notfall-Handbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2035 KB) . Weitere Informationen finden Sie hier: ⁣Nachfolge, Nachfolgevorsorge, Unternehmensnachfolge, Notfallplan - IHK Schwaben

Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

Unabhängig von spezifischen Hochwasserhilfen gibt es allgemeine Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, wie zum Beispiel:
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen in Krisensituationen. Für mögliche notwendige Investitionen kommt der Gründungs- bzw. Wachstumskredit in Frage. Bei Betriebsmittelbedarf kommt der Universalkredit in Betracht. Daneben können Unternehmen auch direkt Kontakt mit der Task Force der LfA aufnehmen.
Zudem gibt es auch bei der KfW mögliche Finanzierungsprogramme. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.

BAFA Beratungsförderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ beschlossen. Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Auf der Seite des DIHK finden Sie die Richtlinie zu den BAFA-Programmen, die FAQ sowie die Merkblätter zu den Beratungsförderungsprogrammen für Junge Unternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten und Bestandsunternehmen.
Ansprechpartner bei der IHK Schwaben zum Beratungsförderprogramm des BAFA sind:
Wirtschaftsraum Augsburg:
Jürgen Wager
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3162-255
Fax 0821 3162-174
juergen.wager@schwaben.ihk.de
Nord- und Westschwaben
Karin Bräuer
Edisonallee 39, 89231 Neu-Ulm
Tel. 0731 176255 -22
Fax 0731 176255-12
karin.braeuer@schwaben.ihk.de
Allgäu:
Gerhard Remmele
Donaustraße 29, 87700 Memmingen
Tel. 08331 8361-18
Fax 08331 8361-14
gerhard.remmele@schwaben.ihk.de
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Schwaben ist Herr Markus Prophet, Telefon 08 21/32 59-15 19, Fax 08 21/32 59-15 26, E-Mail: mprophet@hwk-schwaben.de.

Förderprojekt Bayerisches UnternehmerLab

Das Bayerische Unternehmer*innenLab hat zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung der Krise und der Anpassung an die sich verändernden Markt- und Umfeldbedingungen zu unterstützen. Eine erste Gruppe von knapp 40 Unternehmer*innen hat sich im Sommer 2020 bereits zusammengefunden, um gemeinsam an Strategien und Konzepten für die Erweiterung bisheriger oder Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu arbeiten. Das Netzwerk soll um eine weitere Projektgruppe erweitert werden und ebenfalls eine bayernweite, branchenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem vertrauensgeschützten Rahmen zwischen gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern – unterstützt durch erfahrene Moderatoren, Coaches sowie Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft – ermöglichen, um gemeinsam neue Ideen und Lösungsansätze zu erarbeiten und umzusetzen. Weitere Infos erhalten Sie unter www.unternehmerlab.de.

Weitere Programme

Digital jetzt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Chancen der Digitalisierung sensibilisieren und bei Investitionen in Digitalisierungsvorhaben unterstützen. Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen. Weitere Infos gibt es hier.
unternehmensWert:Mensch
Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt, um künftigen personellen Herausforderungen zu begegnen? Wo besteht Handlungsbedarf? Wie können Sie eine moderne, zukunftsfähige Personalpolitik für Ihr Unternehmen entwickeln? Wel­che konkreten Lösungen passen zu Ihnen? unternehmensWert:Mensch hilft Ihnen, diese Fragen zu beant­worten. Hier finden Sie weitere Infos.
Informationen zur Bayerischen Soforthilfe
Das Bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlicht hier aktuelle Informationen auf häufig gestellte Fragen rund um die Soforthilfe. Rückfragen ist unter 089 57907066 eine Servicehotline eingerichtet. Fragen per E-Mail werden unter info@soforthilfecorona.bayern.de beantwortet (unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben).