Investitionszuschüsse

Regionalförderung in Schwaben

Ihre regionalen Ansprechpartner:

Wirtschaftsraum Augsburg: Jens Walter
Westschwaben: Oliver Stipar
Nordschwaben: Matthias Hausmann
Memmingen und Lindau: Annalena Haußer
Kempten und Kaufbeuren: Björn Athmer
Wer wird gefördert?
Förderungsempfänger können in Schwaben nur kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, des Handels, des Fremdenverkehrsgewerbes sowie des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sein.
Die Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie weisen einen überregionalen Absatz (außerhalb eines Radius von 50 km) von mehr als 50 Prozent aus
  • die Betriebsstätte befindet sich in einem Fördergebiet
Was wird gefördert?
Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und im Fremdenverkehrsbereich vorrangig Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebots.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung kann vom Zuwendungsempfänger als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens eingesetzt werden. Eine Kombination beider Förderarten ist möglich.
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Vorhaben, mit denen vor der schriftlichen Zustimmung der Regierung von Schwaben zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Als Beginn des Vorhabens zählt dabei grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Grunderwerb sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen nicht als Beginn des Vorhabens.
Weitere Informationen zu den Bayerischen regionalen Förderprogrammen für die gewerbliche Wirtschaft sowie die Anträge erhalten Sie bei der Regierung von Schwaben sowie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.