Forschungsförderung

KMU-innovativ: Fördermaßnahme Energieeffizienz und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme KMU-innovativ innovative Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Was wird gefördert?
  • Einzelprojekte von KMU oder Verbundprojekte unter Beteiligung anderer Industrie- und/oder Forschungspartner (nur Partner mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland)
  • Risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Zu Projektende soll ein prototypisches Verfahren, Produkt oder Dienstleistung vorliegen, kein marktfähiges Produkt.
Welche weiteren Rahmenbedingungen gelten?
  • Die Regellaufzeit liegt bei 24 Monaten.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss von den beteiligten KMU erbracht werden.
  • Der Nutzen des Projektes muss in erster Linie den KMU zugutekommen, z. B. durch wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
  • Unternehmen können mit bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden (ggf. mit einem zusätzlichen KMU-Bonus von bis zu 20 %, falls eine Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission vorliegt). Die Förderquote bei Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Gebietskörperschaften beträgt bis zu 100 %.
  • Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Für die Erstberatung steht der Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung:
Er berät bei der Prüfung der Passfähigkeit der Projektidee zum Themenfeld und unterstützt bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Quelle: DIHK