Verbraucherpreisindex und Inflationsrate

Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden.
Mit diesem Index wird die Veränderung der Preise für Güter des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel, Bekleidung), für Mieten und langlebige Gebrauchsgüter (zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Kühlschränke), aber auch für Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Reinigung, Versicherungen) umfassend abgebildet.
Der Verbraucherpreisindex dient verschiedenen Zwecken: Als Indikator für die Beurteilung der Geldwertstabilität (Stichwort: „Inflationsrate“) innerhalb Deutschlands, zur Wertsicherung wiederkehrender Zahlungen in Preisgleitklauseln und zur Deflationierung von Wertgrößen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (beispielsweise zur Berechnung des realen Wachstums). Er bildet somit die Teuerung für alle Haushaltstypen in ganz Deutschland ab.
Preisindizes werden häufig in privatrechtlichen Verträgen (zum Beispiel Miet- oder Pachtverträgen) in Wertsicherungs- oder Preisgleitklauseln verwendet, um wiederkehrende Zahlungen abzusichern.
Verbraucherpreisindex für Deutschland
(Basisjahr 2015 = 100)
Hinweis: Revision des Verbraucherpreisindex für Deutschland
Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit Berichtsmonat Januar 2019 erfolgte die Umstellung vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015. Damit verbunden ist auch eine Neuberechnung des Verbraucherpreisindex für Deutschland ab Januar 2015.
Eine Übersicht nach Monaten und Jahren mit den jeweiligen Veränderungsraten des Verbraucherpreisindex für Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.
Informationen zur Revision speziell für die Nutzung von Verbraucherpreisindizes in Wertsicherungsklauseln finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes in der Rubrik "Serviceangebote zu Wertsicherungsklauseln".

Inflation

Im Februar 2025 verzeichnete Deutschland eine Inflationsrate von 2,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Diese Rate, gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI), blieb damit auf dem Niveau des Vormonats Januar 2025. Die sogenannte Kerninflation, die Nahrungsmittel und Energie ausklammert, lag bei 2,6 %. Besonders auffällig war der Anstieg der Preise für Dienstleistungen, die um 3,8 % gegenüber dem Vorjahr zulegten. Im Gegensatz dazu blieben die Preise für Waren stabil, mit einem Anstieg von lediglich 0,9 %. Energieprodukte verbilligten sich um 1,8 %, während Nahrungsmittelpreise um 2,4 % stiegen.
Ein signifikanter Preisanstieg wurde im Automobilsektor beobachtet. Im Januar 2025 lagen die Preise für Waren und Dienstleistungen rund ums Autofahren um 3,2 % höher als im Januar 2024. Besonders Kfz-Versicherungen verteuerten sich deutlich mit einem Plus von 20,8 %. Auch die Kosten für Reparaturen, Inspektionen und Parkgebühren stiegen um 5,6 %. Die Preise für Neuwagen, einschließlich Wohnmobile, erhöhten sich um 2,8 %, während Gebrauchtwagenpreise moderat um 0,4 % zunahmen. Interessanterweise blieben die Kraftstoffpreise nahezu unverändert; sie waren im Januar 2025 um 0,1 % günstiger als im Vorjahresmonat.
Diese Entwicklungen verdeutlichen die unterschiedlichen Preisbewegungen in verschiedenen Sektoren der deutschen Wirtschaft. Während Dienstleistungen und spezifische Bereiche wie Kfz-Versicherungen erhebliche Preissteigerungen erfuhren, blieben andere Bereiche wie Warenpreise und Kraftstoffkosten relativ stabil. Die Gesamtinflationsrate von 2,3 % im Februar 2025 spiegelt somit eine Mischung aus steigenden und stabilen Preisen wider, abhängig von der jeweiligen Güter- oder Dienstleistungskategorie.

Was ist die Inflationsrate?

Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Insgesamt werden für rund 600 veröffentlichte Güterarten Preise erhoben. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat wird als Inflationsrate bezeichnet.
Volkswirtschaftlich ist die Existenz einer angemessenen Inflationsrate gewünscht. Sie kann sich positiv auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken. Die Europäische Zentralbank verfolgt aus diesem Grund eine Geldpolitik mit dem Ziel der Preisstabilität. Diese ist gewährleistet, wenn die Inflationsrate bei rund 2 Prozent liegt.
Steigen die Verbraucherpreise jedoch zu stark, so droht eine Lohn-Preis-Spirale. Als Folge dieser steigenden Preise kommt es zu höheren Lohnforderungen der Beschäftigten. Dies verursacht für die Unternehmen steigende Kosten. Diese werden wiederum an den Kunden weitergegeben, wodurch erneut die Verbraucherpreise steigen.