Berufliche Bildung

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung für junge Fachkräfte der Wirtschaft in den ersten Berufsjahren will die Begabtenförderung Berufliche Bildung zur Herstellung gleicher Chancen junger Berufstätiger beitragen. Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit und der Chancengleichheit zielt sie darauf ab, besonders leistungsbereite und leistungsfähige junge Menschen, die sich für den beruflichen Bildungsweg entschieden haben, so zu fördern, dass damit die Attraktivität der dualen Berufsausbildung gesteigert und der Fachkräftenachwuchs gesichert wird.

Wer kann sich bewerben?

Für das Weiterbildungsstipendium können sich junge Absolventen der Berufsausbildung bewerben, wenn sie
  • unter 25 Jahre alt sind (anrechnungsfähige Zeiten wie zum Beispiel Erziehungszeiten, Grundwehrdienst, Zivildienst werden berücksichtigt).
  • den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als oder gleich 87 Punkten (1,9) bestanden haben.
Die Aufnahme in das Stipendium erfolgt auf Antrag, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist.
Einsendeschluss für das Förderjahr 2026 bei der IHK Schwaben ist der 15. September 2025.
Beginn des Förderjahres ist immer der 1. Januar.
Die Kammer entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, berät und betreut die Kandidaten über sämtliche Fördermodalitäten, ermittelt die Höhe des Förderbetrages, zahlt die Fördermittel aus und überwacht ihre sachgerechte Verwendung.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

  1. Die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen.
  2. Die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
  3. Die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.
  4. Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Teilnahmegebühren
  • Fahrtkosten (Maßnahme findet außerhalb des Wohnorts statt)
  • Aufenthalts- und Übernachtungskosten
  • notwendige Arbeitsmittel
Von den Gesamtkosten trägt der Stipendiat einen Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre.

Fördersumme

Ab dem 01. Januar 2023 erhöht sich der Zuschuss auf 2.900 Euro pro Förderjahr. In drei Jahren darf der Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro nicht überschritten werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Um das Stipendium zu beantragen, muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 579 KB) mit den notwendigen Anlagen per Post vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten