Aus- & Weiterbildung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Erhalten Sie hier Informationen zu relevanten Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Aus- und Weiterbildung.
Das Fundament für die Durchführung der betrieblichen Ausbildung aller IHK-Ausbildungsberufe sowie der beruflichen Fortbildung ist das Berufsbildungsgesetz. Es regelt die Berufsbildung, worunter man außer der Berufsausbildung auch die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung versteht. Das Berufsbildungsgesetz gilt für die Berufsbildung, soweit diese nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.
Solange Ihre Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt sind, findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um die Auszubildenden vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Hier sind zum Beispiel die Arbeitszeit- und Urlaubsreglungen enthalten.
Übrigens: Für Probleme, die weder im Berufsbildungs - noch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind, haben alle anderen für Arbeitnehmer relevanten Gesetze Gültigkeit.
Wenn Ihre Auszubildenden das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind sie volljährig und nun ist das Arbeitszeitgesetz für alle Fragen rund um die Arbeitszeiten anzuwenden.
Die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung ist unumstritten. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses. Daher beinhaltet die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 bundeseinheitliche Regelungen für den Erwerb und Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Hier finden Sie alle Informationen zu Mindesturlaubsansprüchen für volljährige Arbeitnehmer und Auszubildende.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, auch für minderjährige Auszubildende. Es gewährt einen
- Gesundheitsschutz durch Verhinderung übermäßiger körperlicher Anstrengungen,
- Freistellung von der Arbeit innerhalb bestimmter Schutzfristen und Gewährung von Stillzeiten,
- Kündigungsschutz, der nicht nur die ordentliche, sondern auch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund verbietet,
- Entgeltschutz durch Ansprüche auf Mutterschutzlohn gegen den Arbeitgeber und Mutterschutzgeld gegen die Krankenkasse in Höhe des Durchschnittsverdienstes
- Endet die Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt, so scheidet die Arbeitnehmerin nach Ablauf der entsprechenden Fristen aus dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Erziehungsurlaub und das Eltern- und Betreuungsgeld sowie die Elternzeit.
Betriebe mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern müssen die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Zweck dieses Gesetzes ist es, sozial ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern.
Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz regelt die Voraussetzungen für das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ bzw. „Meister-BAföG“. Ziel der individuellen Förderung ist die finanzielle Unterstützung im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Zum 1. August 2020 trat das 4. AFBG Änderungsgesetz mit dem Ziel der Erweiterung des Förderkreises und einer deutlichen Verbesserung des Förderumfanges in Kraft.
Die Richtlinie regelt die Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Es handelt sich um freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.