Ausbildung
Teilzeitausbildung
Allgemeine Informationen zur Teilzeitausbildung
Das Modell der Teilzeitberufsausbildung bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Betreuung eines Kindes zu beginnen.
Seit dem 1. Januar 2020 haben auch alle anderen Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht nachgewiesen werden.
Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden.
Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht.
Den Betrieben bietet das Modell die Möglichkeit, bereits investierte Ausbildungszeit sinnvoll zu Ende zu führen und die Auszubildenden nach gemeinsamer Absprache zeitlich passgenau zu den jeweiligen Betriebsstrukturen einzusetzen. Ferner fällt die monatliche finanzielle Belastung aufgrund der reduzierten Ausbildungsvergütung geringer aus.
Bei der Teilzeitausbildung handelt es sich grundsätzlich um eine kürzere als im Betrieb übliche Ausbildungszeit pro Woche (zum Beispiel 30 Stunden statt 40 Stunden). Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ist im Berufsausbildungsvertrag für die gesamte Ausbildungszeit oder einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren.
Diese Kürzung darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§ 7 Abs. 1 BBiG).
Entsprechend der Kürzung verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer (zum Beispiel bei 3-jährigem Ausbildungsberuf höchstens 4,5 Jahre). Die Dauer ist auf ganze Monate abzurunden. Eine individuelle Verlängerung nach § 8 Abs. 2 (zum Beispiel aufgrund von längeren Fehlzeiten ) bleibt unberührt.
Durch die individuellen Teilzeitmodelle wird nicht immer ein Prüfungstermin erreicht, daher ist auch über die Höchstdauer des 1,5-fachen hinaus eine Verlängerung bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung auf Verlangen des Auszubildenden möglich (§ 7 Abs. 3 BBiG) .
Der Antrag der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Abs. 1 BBiG in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs. 1 BBiG verbunden werden.
Urlaubsanspruch
Wenn Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie diese. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch dementsprechend.
Beispiel: Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 25 Stunden gibt es 25 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen à 5 Stunden gilt entsprechend: 25 : 5 x 4 = 20 Urlaubstage.
Wie sieht es finanziell aus?
Auch Teilzeit-Auszubildende erhalten eine Vergütung von ihrer Ausbildungsstätte. Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann sich entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ( § 18 Abs. 3 Satz 2 BBiG) verringern. Über mögliche ergänzende Leistungen informiert die zuständige Agentur für Arbeit. Auch Kindergeld und Wohngeld können in Frage kommen. Zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung berät das Jugendamt. Ausbildungsbetriebe können sich unter hier über Förderprogramme informieren.
Warum profitiert gerade der Mittelstand von der Ausbildung in Teilzeit?
Unternehmen fällt es immer schwerer, alle Ausbildungsstellen zu besetzen. Mit der Ausbildung in Teilzeit erschließt man sich einen bislang vernachlässigten Bewerberpool.
Gut organisierte Mitarbeiter: Beispiel junge Eltern – diese sind extrem motiviert und verantwortungsvoll. Sie sind meist sehr effizient organisiert und entsprechen damit den Anforderungen an die Fachkräfte für morgen.
Positives Image als Arbeitgeber: Mit dem Angebot, in Teilzeit auszubilden, kann sich der Mittelstand nicht zuletzt als familienbewusster und verantwortungsvoller Arbeitgeber präsentieren.
Vorteile für Auszubildende
Gerade junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die Kinder und Familienpflichten haben, können durch Teilzeitausbildung Zugang zum Beruf finden. Eine Vollzeitausbildung schaffen sie in der Regel nicht. 40 Prozent der jungen Mütter haben keinen Berufsabschluss.