Aus- & Weiterbildung

Fachkräfteverhältnis

Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, ist es wichtig, dass die Zahl der Fachkräfte im Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht (BBiG § 27 Abs. 1 Nr. 2).

Als angemessen gelten in der Regel:
  • zwei Fachkräfte = 1 Auszubildender
  • drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende
  • sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende
  • je weitere drei Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender
Wer zählt als „Fachkraft“?
Als Fachkraft gelten:
  • der Ausbildende,
  • der bestellte Ausbilder
  • wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechende Fachrichtung abgeschlossen hat
  • wer mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.