Aus- & Weiterbildung
Als angemessen gelten in der Regel:
Fachkräfteverhältnis
Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, ist es wichtig, dass die Zahl der Fachkräfte im Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht (BBiG § 27 Abs. 1 Nr. 2).
Als angemessen gelten in der Regel:
- zwei Fachkräfte = 1 Auszubildender
- drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende
- sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende
- je weitere drei Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender
Wer zählt als „Fachkraft“?
Als Fachkraft gelten:
- der Ausbildende,
- der bestellte Ausbilder
- wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechende Fachrichtung abgeschlossen hat
- wer mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.