Die Wahl 2024

Wahlbekanntmachung - Setzung einer Nachfrist Wahlen zur Vollversammlung 2024 

Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen eine neue Vollversammlung der IHK zu Kiel. Für einzelne Bewerberlisten ist die Bedingung des § 11 Abs. 6 Satz 1 der Wahlordnung nicht erfüllt, da nicht mindestens eine Person mehr zur Wahl steht, als zu wählen ist. Der Wahlausschuss setzt daher eine Nachfrist gern. § 11 Abs. 8 der Wahlordnung. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt.
In folgender Wahlgruppe können noch Interessenten kandidieren:

Wahlbezirk 1 Kreisfreie Stadt Kiel, Kreis Plön

Wg.-Nr.
Wahlgruppe
Sitze
8
verbrauchernahe Dienstleistungen
1

gesamter IHK Bezirk

Wg.-Nr.
Wahlgruppe
Sitze
12
Kreditinstitute und Versicherungen
3
20
regenerative Energien
2

Wahlvorschläge

Wir bitten die IHK-zugehörigen Unternehmen Wahlvorschläge für o.g. Wahlgruppen in der Zeit vom 18. bis zum 25. September 2023 bei der IHK zu Kiel, Bergstr. 2, 24103 Kiel einzureichen. Jeder Wahlvorschlag kann eine beliebige Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Selbstvorschläge sind zulässig.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen.
Außerdem nötig ist eine Erklärung des Kandidaten oder der Kandidatin, dass sie zur Annahme der Wahl bereit sind und dass ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die die Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen (§ 6 WO).
Veröffentlicht am 18. September 2023