Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr
Veranstaltungsdetails
Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind statistische Meldebestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.
Hierbei handelt es sich um Meldevorschriften für Unternehmen, die jedoch auch Privatpersonen, Banken und öffentliche Stellen betreffen können. Meldepflichtig sind ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (ausgenommen Zahlungen für Warenein- und -ausfuhren sowie kurzfristige Kredite), bestimmte Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie das Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland (Beteiligungen).
Zusätzlich haben die Unternehmen im Kapital- und Zahlungsverkehr besondere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen und ggf. Genehmigungsvorschriften aufgrund von Finanzsanktionen zwingend zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Finanzsanktionen drohen teils drastische Strafen.
Schwerpunktmäßig werden in diesem Seminar die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens, die für die Unternehmen geltenden Meldevorschriften und -vordrucke sowie Fallbeispiele aus der Praxis behandelt. Außerdem wird ein Überblick über die derzeit in der EU geltenden Finanzsanktionen gegeben.
Im Rahmen der Veranstaltung besteht jederzeit die Möglichkeit, konkrete Fragen aus der täglichen Unternehmenspraxis zu stellen.
Folgende Inhalte bietet das Seminar:
- Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens
- Zweck der statistischen Meldungen: Die Zahlungsbilanz
- Meldetatbestände und Meldefreigrenzen (Zahlungs- und Bestandsmeldungen)
- Verzeichnis der Leistungskennzahlen und der Erläuterungen hierzu (Statistische Sonderveröffentlichung 7 der Bundesbank)
- Elektronisches Meldeportal der Deutschen Bundesbank (AMS)
- Außenwirtschaftsprüfungen
- Finanzsanktionen (Überblick)
- Strafbewehrung bzw. Geldbußen bei Verstößen gegen Finanzsanktionen oder AWV-Meldebestimmungen
- Fallbeispiele
Hinweis:
Den entsprechenden Einwahllink zum Webinar erhalten Sie in den Tagen vor Veranstaltungsbeginn an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
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