Intrahandelsstatistik 2025 - Auf den Punkt gebracht!
Veranstaltungsdetails
Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Seit Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-ID-Nr.“ des Warenempfängers verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.
Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Bearbeitungsvorgänge, Lagergeschäfte, Beistellungen, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.
Webinar-Inhalte:
- Einführung in die Intrahandelsstatistik
- Änderungen in der Intrahandelsstatistik ab 2022
- Geforderte Informationen und Sonderfälle
- Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
- Befreiungen und Vereinfachungen
- Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)
Hinweis:
Den entsprechenden Einwahllink zum Webinar erhalten Sie in den Tagen vor Veranstaltungsbeginn an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
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