Nr. 11932

Fachkraft Zoll und Exportabwicklung (IHK-Zertifikat)

Global und "UZK-sicher" handeln

Veranstaltungsdetails

Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen benötigen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht umfassend qualifizierte Mitarbeiter. Das gilt umso mehr, seit der europäische Unionszollkodex (UZK) entsprechende Fachkompetenzen explizit fordert. Der hybride Zertifikatslehrgang der IHK zu Lübeck vermittelt das notwendige Knowhow und trägt zur Lösung des Fachkräftemangels bei.

Zielsetzung: Die Teilnehmer erlangen in circa 104 Unterrichtsstunden (64 Stunden Selbstlerneinheiten, 38 Präsenzstunden und drei Webpräsenzstunden) fundierte und praxisorientierte Kenntnisse über zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Zusammenhänge, können ihre Fachkenntnisse erweitern und bauen damit geprüftes Spezialwissen auf. Die Teilnehmer erhalten das Rüstzeug, um erfolgreich

  • das Zollrecht und die Zusammenhänge zu verstehen und in den praktischen Kontext einordnen zu können,
  • Export- und Importverfahren mithilfe der relevanten Anträge und Dokumente abzuwickeln,
  • die Einhaltung und Überprüfung von Rechtsvorschriften sicherzustellen sowie
  • Zoll- und Exportprozesse innerhalb des Unternehmens abteilungsübergreifend zu vernetzen.

Zulassungsvoraussetzungen: Für Ihre erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang sind keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich. Kaufmännische Grundkenntnisse werden jedoch vorausgesetzt.

Zertifikatsvoraussetzungen: Bei Bestehen des Abschlusstests erhalten Sie das IHK-Zertifikat "Fachkraft Zoll und Exportabwicklung", bei Nichtbestehen eine Teilnahmebescheinigung über die ca. 104 Unterrichtsstunden.

Förderungen: Für diesen Lehrgang können Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einen Weiterbildungsbonus beantragen, mit dem bei positiver Beurteilung bis zu 40 Prozent der Lehrgangskosten erstattet werden. Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, müssen Sie Angestellte/r in einem Unternehmen in Schleswig-Holstein sein oder in Schleswig-Holstein Ihren Wohnort haben. Der Antrag wird durch Sie als Privatperson gestellt.

Wie funktioniert die Übernahme der Lehrgangskosten?

Bei den Lehrgangskosten kann die IHK (Ansprechpartnerin: Sylvia Peters, Sylvia.Peters@luebeck.ihk.de) auf Ihren Wunsch hin zwei Teil-Rechnungen stellen. Der Arbeitgeber muss in dem Fall mindestens 60% der Kosten tragen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein wird nach Ihrer Antragstellung bei positivem Bescheid die erste Rechnung an die Privatperson (bis zu 40%) in voller Höhe erstatten. Der Antrag muss im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift mindestens 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)

Für ergänzende Fragen zum Weiterbildungsbonus steht Ihnen die Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de, Telefon: 0431 9905-2222 gern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Abschluss "Fachkraft Zoll und Exportabwicklung" nicht um einen Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz handelt. 

Der Zertifikatslehrgang ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) unter der Nr. 5107817 zugelassen und sieht folgenden Ablaufplan vor:

Kalenderwoche

Datum

Themen

6. KW

3. Februar 2025

Webinar ab 17.30 Uhr, ca. 30-45 Minuten, Begrüßung der Teilnehmer, Organisatorisches

6. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

3. bis 9. Februar 2025

  • Einführung in das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
  • die Einreihung von Waren in den Zolltarif

7. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

10. bis 16. Februar 2025

  • Verbote und Beschränkungen im Warenverkehr
  • Warenursprung und Präferenzen im Warenverkehr

8. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

17. bis 23. Februar 2025

  • Zollrechtliche Bestimmungen für Waren nach dem Zollkodex
  • Erwerbe und Lieferungen im Binnenmarkt

8. KW

21. Februar 2025

Präsenztermin von 9 bis 16.30 Uhr in der IHK zu Lübeck

Schwerpunktthema: Einreihung von Waren in den Zolltarif

9. KW

26. Februar 2025

Webinar von 16 bis 17.30 Uhr

Schwerpunktthema: Grundlagen Incoterms

9. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

24. Februar bis 2. März 2025

  • Rechtsschutz in Zollsachen
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitsbestimmungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
  • Betriebs- und Außenprüfungen durch die Zollbehörde

10. KW

6. März 2025

Webinar von 18 bis ca. 20 Uhr

Schwerpunktthema: Zollanmeldung

10. KW

7. März 2025

Präsenztermin von 9 bis 16.30 Uhr in der IHK zu Lübeck

Schwerpunktthema: Warenursprung und Präferenzen/Zollwertrecht

10. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

3. bis 9. März 2025

  • Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlichen Verkehr und sonstige Zollverfahren bei der Wareneinfuhr
  • Abwicklung von Einfuhrgeschäften

11. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

10. bis 16. März 2025

  • Die Berechnung von Einfuhrabgaben
  • Außenwirtschaftsrecht beim Import

12. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

17. bis 22. März 2025

  • Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren und sonstige Zollverfahren bei der Warenausfuhr
  • Abwicklung von Ausfuhrgeschäften

12. KW

20. März 2025

Präsenztermin von 9 bis 16 Uhr in der IHK zu Lübeck

Schwerpunktthema: Grundlagen grenzüberschreitende Umsatzsteuer

12. KW

21. März 2025

Präsenztermin von 9 bis 16 Uhr in der IHK zu Lübeck

Schwerpunktthema: Grundlagen der Exportkontrolle

13. KW (ca. sechs Unterrichtsstunden Selbstlerneinheit)

24. bis 30.März 2025

  • Außenwirtschaftsrecht beim Export

13. KW

28. März 2025

IHK-Abschlusstest von 9 bis 11 Uhr in der IHK zu Lübeck

Hinweis: Für ausreichend Verpflegung wird an den Präsenztagen gesorgt. Bei diesen Seminaren werden wir eine Frühstückspause mit belegten Brötchen, eine Mittagspause inklusive einer warmen Mahlzeit und eine Kaffeepause durchführen.

 

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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 03.02.2025 - 28.03.2025