Ursprungszeugnisse
Veranstaltungsdetails
Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt beziehungsweise bescheinigt werden müssen.
In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Als öffentliche Urkunde dokumentiert das Ursprungszeugnis den nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Ursprung einer Ware. Fehlt zum Zeitpunkt der Abgabe einer Importdeklaration das geforderte Ursprungszeugnis, so kann dieses zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung, zu Folgekosten oder sogar zu einem unüberwindlichen Importhindernis führen.
Neben Ursprungszeugnissen fordern die Empfangsländer häufig auch IHK-Bescheinigungen anderer Handelsdokumente, beispielsweise von Handelsrechnungen und Packlisten.
Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Beantragung von Ursprungszeugnissen und anderen IHK-Bescheinigungen. Auch die von den IHKs verlangten Ursprungsnachweisen, denen in der Praxis eine große Bedeutung zukommt, werden behandelt.
Inhalt des Seminars:
- Warenursprung und Präferenzen - Überblick und Abgrenzung der Ursprungsarten
- Einführung in das nichtpräferenzielle (handelspolitische) Ursprungsrecht
- Formelle Vorschriften für Ursprungszeugnisse
- Ausfüllen der Ursprungszeugnis-Formulare
- Ursprungsnachweise/Nachweisführung
- Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)
- IHK-Bescheinigungen von Außenwirtschaftsdokumenten
Das Angebot richtet sich ausschließlich an IHK-Mitgliedsunternehmen aus Schleswig-Holstein.
Hinweis:
Für ausreichend Verpflegung wird während der gesamten Veranstaltung gesorgt sein. Bei ganztägigen Seminaren werden wir eine Frühstückspause mit belegten Brötchen, eine Mittagspause inklusive einer warmen Mahlzeit und eine Kaffeepause durchführen.
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