Nr. 11156

Grundlagen EU-Exportkontrolle

Veranstaltungsdetails

Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.

 

Zielsetzung

Die Teilnehmer erhalten zunächst einen Überblick über die Systematik der Exportkontrolle. Im Anschluss wird die konkrete Anwendung anhand praktischer Beispiele behandelt. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des erlernten Wissens in die Praxis.

 

Zielgruppe

Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung sowie Fach- und Führungskräfte, die einen kompakten Einstieg in die komplexe Materie suchen, außerdem Auszubildende (Groß- und Außenhandel und Industriekaufleute) im 3. Ausbildungsjahr.

 

Inhalte des Seminars

Einführung in die Exportkontrolle

  • Systematik und Struktur der Exportkontrolle
  • Grundbegriffe, Definitionen, Rechtsvorschriften
  • Ausführer im Zollrecht und im Außenwirtschaftsrecht
  • Zusammenhänge Zoll, BAFA, Abgrenzung der US-Re-Exportkontrolle

 

Länderbezogene Exportkontrolle

  • Teilembargos, Waffenembargos, Finanzsanktionen
  • Überblick zu aktuellen Länderembargos
  • Hinweise zur Abwicklung, insbesondere kritische Länder, Genehmigungscodierungen (Y920 etc.)

 

Personenbezogene Exportkontrolle

  • Sanktionierte Personen und Organisationen („Finanz-Sanktionslisten“)
  • Empfänger in der Zollanmeldung
  • EU-Verordnungen 881/2002 (Al Quaida), 2580/2001 (Terror) und 753/2011 (Taliban)

 

Güterbezogene Exportkontrolle

  • EU-Dual-Use-VO, Ausfuhrliste, Anti-Folter-VO
  • Umgang mit dem Umschlüsselungsverzeichnis und mit dem EZT-Online, Ermittlung der korrekten Genehmigungscodierungen (3LNA/81, Y901, Y906 etc.), Abwicklung in ATLAS
  • Kenntnisbegriff, kritische Endverwendungen, catch-all-Klauseln, „Red Flags“
  • Elektronische Medien (Downloads, Uploads, Serverbereitstellung, Cloud Computing), Ersatzteillieferungen, Warenzusammenstellungen, Handels- und Vermittlungsgeschäfte, Dienstleistungen, Technologietransfer
  • Einzelgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen, Nullbescheide, Auskunft zur Güterliste
  • Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen
  • Ausfuhrverantwortlicher/ Exportkontrollbeauftragter
  • Innerbetriebliche Exportkontrolle, ICP (Internal Compliance Programme)

 

Hinweis: Für ausreichend Verpflegung wird während der gesamten Veranstaltung gesorgt sein. Bei ganztägigen Seminaren werden wir eine Frühstückspause mit belegten Brötchen, eine Mittagspause inklusive einer warmen Mahlzeit und eine Kaffeepause durchführen, bei halbtägigen Veranstaltungen eine Frühstückspause mit belegten Brötchen.

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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten