Nr. 11117

Zollwertrecht 2024

Zollwertermittlung bei der Einfuhr von Waren

Veranstaltungsdetails

In der Regel werden bei Wareneinfuhren Zollabgaben erhoben, deren Höhe neben der Tarifierung maßgeblich vom Zollwert der eingeführten Waren abhängt. Die Ermittlung des Zollwertes ist weit komplizierter, als es auf den ersten Blick vermuten lässt. Oftmals werden zu hohe Zollwerte angemeldet, weil Abzugsbeträge, Rabatte und Skonti nicht geltend gemacht oder Erstattungsansprüche bei schadhaften Waren und Verlusten nicht wahrgenommen werden. 

Im Rahmen des Seminars Zollwertrecht 2024 erläutert der Referent anschaulich und systematisch die korrekte Ermittlung des Zollwertes von Waren. Unter Verwendung einer Vielzahl von Beispielfällen aus der Praxis werden Möglichkeiten aufgezeigt, die Erhebung von zu hohen Einfuhrabgaben sowie Beanstandungen im Rahmen von Zollprüfungen zu vermeiden. Die Änderungen des Zollwertrechts auf Grundlage des Zollkodex der Union (UZK) werden berücksichtigt und angesprochen.

Folgende Inhalte bietet das Seminar:

1. Das System der Zollwertermittlung in der EU

2. Die Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode

  • Ermittlung des Zollwerts bei Kaufgeschäften
  • Ermittlung des Zollwerts bei Kommissionsgeschäften
  • Möglichkeit der Anmeldung von Vorerwerberpreisen
  • Behandlung eingeführter Software
  • Behandlung von Analyse- und Qualitätskontrollkosten
  • Berücksichtigung von Rabatten und Skonti
  • Berücksichtigung von Verlusten und Mengenabweichungen
  • Berücksichtigung von Beschädigungen und Schadhaftigkeit
  • Behandlung nachträglicher Preiskorrekturen
  • Behandlung von Preisen zwischen verbundenen Unternehmen (Grundlagen)

3. Die ordnungsgemäße Ermittlung von Hinzurechnungsfaktoren

  • Provisionen
  • Umschließungs- und Verpackungskosten
  • Kosten für beigestellte Materialien und Werkzeuge (Grundlagen)
  • Entwicklungskosten (Grundlagen)
  • Lizenzgebühren (Grundlagen)
  • Beförderungs- und Versicherungskosten
  • Lade- und Behandlungskosten

4. Die Ermittlung und Geltendmachung von Abzugsbeträgen

  • Innergemeinschaftliche Beförderungskosten
  • Montage- und Instandhaltungskosten
  • Einkaufsprovisionen
  • Einfuhrabgaben

5. Besonderheiten

  • Zollanmelder und Zollwertanmeldung
  • Vereinfachungsmöglichkeit: Abschluss einer Vereinbarung mit der Zollverwaltung

6. Ausblick

  • Neuerungen/Änderungen im Zollwertrecht des Unionszollkodex

Hinweis: Für ausreichend Verpflegung wird während der gesamten Veranstaltung gesorgt sein. Bei ganztägigen Seminaren werden wir eine Frühstückspause mit belegten Brötchen, eine Mittagspause inklusive einer warmen Mahlzeit und eine Kaffeepause durchführen, bei halbtägigen Veranstaltungen eine Frühstückspause mit belegten Brötchen.

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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

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Zielgruppe

Mit dem Import von Waren betraute Mitarbeiter, insbesondere aus den Bereichen Zoll und Außenhandel, Einkauf, Rechtsabteilung, internationales Vertragsmanagement sowie Mitarbeiter aus Logistikunternehmen.