Unternehmenswert

Berechnung des Unternehmenswertes

Einen objektiven Unternehmenswert gibt es in der Praxis nicht. Während Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen wollen, neben den Sachwerten auch die Arbeit sehen, die sie in der Vergangenheit in das Unternehmen investiert haben, denkt der Erwerber daran, was er mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaften und wie er den Kaufpreis finanzieren kann.
Beide kommen daher nicht selten zu unterschiedlichen Wert- beziehungsweise Preisvorstellungen, wenn es um den Kaufpreis geht. Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Unternehmensbewertung existiert nicht. Wissenschaft und Praxis haben daher unterschiedliche Methoden entwickelt, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Die Bewertungsmethoden geben lediglich Anhaltspunkte, die einer Kaufpreisverhandlung dienen. Letztlich bleibt es Käufer und Verkäufer überlassen, sich auf einen Kaufpreis zu einigen. Beispielhaft sind im folgenden die gängigsten Verfahren beschrieben.
Die verschiedenen Verfahren:

A. Ermittlung des Barwerts der zukünftigen Gewinne (Ertragswert)

Das Ertragswertverfahren ist die meist verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Käufers, der mit seinem Kapital (K) entweder das Unternehmen erwerben kann oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die zugrundeliegende Fragestellung lautet:
Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung (Z) auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, darstellt.
Bei dem reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch den erwarteten Unternehmenserfolg in den folgenden Jahren und durch einen Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse (bereinigt um den kalkulatorischen Unternehmerlohn bei Personengesellschaften) auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden. Die Prognose der zukünftige Erträge baut in der Regel auf den Werten der Vergangenheit auf. Die Erträge aus der Vergangenheit (bereinigt um außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen sowie - bei Personengesellschaften - dem kalkulatorischen Unternehmerlohn) sind jedoch nur ein Indikator unter vielen für die zukünftige Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens. Für den Erwerber des Unternehmens ist entscheidend, wie viel Gewinn er in Zukunft mit dem Unternehmen erwirtschaften kann.
Schritte zur Ermittlung des Ertragswertes:
  • Aufstellen einer Prognose für den relevanten Markt auf der Basis der Entwicklung in der Vergangenheit und einer Chancen-/Risiken-Analyse
  • Entwurf einer langfristigen Umsatz-, Kosten-, Ergebnis-, Investitionsplanung (5 Jahre, davon 3 detailliert)
  • Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Ertrags/Cash-Flows:
Bestimmung des Kapitalisierungszinsfußes:
Der Kapitalisierungszinsfuß hat maßgeblichen Einfluss auf den Ertragswert. Zur Ermittlung des richtigen Kapitalisierungszinsfußes gibt es umfangreiche Literatur. Er wird gebildet durch einen Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages. Der Kapitalisierungszinsfuß hängt somit kaum vom Kapitalmarktzins ab. Anderenfalls müssten in Phasen mit niedrigen Zinsen die Preise für Unternehmen erheblich steigen. Tatsächlich schwankt der bei kleinen und mittleren Unternehmen angesetzte Kapitalisierungszinsfuß in der Praxis zwischen 15 und 20 Prozent.
Beispielrechnung:
Der nachhaltige Ertrag/Cash-Flow des zu veräußernden Unternehmens beträgt 35.000 Euro. Da es sich um eine Einzelfirma (Personengesellschaft) handelt, wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn (zum Beispiel 30.000 Euro p. A.) zusätzlich in Ansatz gebracht. Der Veräußerer unterstellt eine Kapitalverzinsung von 15 Prozent. Er muss also ermitteln, wie viel Kapital ein Käufer anlegen müsste, um bei einer 15-prozentigen Verzinsung 5.000 Euro Zinsen (35.000 Euro ./. 30.000 Euro) zu erhalten. Die Rechnung wird aus der Zinsformel
Z = K x (i/100) abgeleitet,
wobei K = Kapital, i = Zinssatz und Z = Zinsbetrag.
Sie lautet: K = Z / (i/100)
Für die oben genannten Werte ergibt sich somit: 5.000 Euro / (15/100) = 33.330 Euro.
Strebt also ein Käufer eine Kapitalverzinsung von mindestens 15 Prozent an, liegt der für ihn maximal akzeptable Kaufpreis für das Unternehmens mit einem Cashflow von 35.000 Euro bei 33.330 Euro. Bei einer unterstellten Verzinsung von 20 Prozent sinkt der Unternehmenswert auf 25.000 Euro.
Hier wird noch ein gewichtiges Argument für eine frühzeitige Planung der Nachfolge deutlich: Bei dem beschriebenen Verfahren bestimmt die Ertragserwartung für ein Unternehmen dessen Wert. Die Ertragserwartung für ein Unternehmen ist umso besser, je eher die Regelung der Nachfolge angegangen wird. Denn nur eine frühzeitige und umfassend geplante Nachfolge lässt Unsicherheiten bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und bei der Bank gar nicht erst entstehen, so dass die vorhandene Ertragskraft und damit der Unternehmenswert nicht gefährdet wird.

B. Substanzwert

Beim Substanzwertverfahren werden die Kosten addiert, die bei der Reproduktion des vorhandenen Unternehmens anfallen würden. Der Substanzwert bezeichnet den gegenwärtigen Verkehrswert aller materiellen, immateriellen, betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände, abzüglich der Schulden/Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Substanz kann unter der Annahme der Fortführung (Substanzwert) oder der Liquidation (Liquidationswert) eines Unternehmens ermittelt werden.
Der Substanzwert wird bestimmt durch Anschaffungswert, Zustand, durchschnittliche technische Nutzungs- und Lebensdauer der zu veräußernden Wirtschaftsgüter aber natürlich auch durch die Nachfrage nach diesen Gütern. Die Schwierigkeit, die immateriellen Werte zu berechnen, führt in der Praxis meist dazu, dass nur die materiellen Werte erfasst werden. Immobilien können vereidigte Gutachter schätzen. Bei der Schätzung des Substanzwertes der beweglichen Wirtschaftsgüter helfen ebenfalls vereidigte Sachverständige, Berater oder Verbände.
Beim Liquidationswert wird geschätzt, welche Verkaufserlöse die Wirtschaftsgüter erzielen können, wenn sie einzeln verkauft werden. Es ist offensichtlich, dass hierbei viele wertsteigernde Faktoren außer acht gelassen werden. Angewendet wird das Verfahren nur bei chronisch unrentablen Betrieben. Der Liquidationswert stellt daher die absolute Wertuntergrenze des Unternehmens dar.

C. Marktwert

Dritter Ansatz zur Wertermittlung ist der Marktwert, der sich letztlich aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage als Gleichgewichtspreis ergibt. Bei börsennotierten Unternehmen ist dies der Börsenwert. Bei anderen Unternehmen können börsennotierte Unternehmen oder in jüngster Vergangenheit übertragene Unternehmen Anhaltspunkte für die Wertermittlung geben, indem die Unternehmensbewertung auf Basis von Multiplikatoren zählt aufgrund ihrer relativ einfachen Anwendung zu den am häufigsten verwendeten Methoden. Für die Berechnung dient das bereinigte EBIT als Grundlage. Das Ergebnis wird mit dem entsprechenden Faktor multipliziert. Anschließend werden die Nettofinanzschulden und das Nettofinanzguthaben des betreffenden Unternehmens betrachtet.
Damit die Multiples auf eine möglichst große Bandbreite verschiedenster Unternehmen angewendet werden können, werden Korridore für Ergebnis-Multiples angegeben. Bei der eigenen Einschätzung des passenden Multiples werden die Besonderheiten des Unternehmens beachtet, wie beispielsweise die Abhängigkeit des Geschäftsmodells vom Inhaber, einzelne Kundenabhängigkeit bzw. -unabhängigkeit, Nutzbarkeit besonderer Alleinstellungs- und Differenzierungsmerkmale im Wettbewerb oder das Wachstumspotential im Vergleich zum Wettbewerb. Multiples werden von der Deutschen Unternehmerbörse und dem Finance Magazin veröffentlicht.
In der Literatur stößt man außerdem häufig auf den Begriff "Mittelwertverfahren". Das so genannte Mittelwertverfahren berechnet den Unternehmenswert als arithmetisches Mittel aus Ertrags- und Substanzwert. Der Mittelwert wird errechnet, indem man Substanz- und Ertragswert gewichtet und addiert. Dabei werden Ertragswert und Substanzwert je nach Branche unterschiedlich gewichtet.
Die Unternehmensbewertung hängt von vielen Faktoren ab und auch die Wahl des Verfahrens ist nicht immer eindeutig.
Weitere Informationen nachlesen und eine erste Berechnung können Sie für kleine und mittlere Unternehmen mit dem KMU-Rechner vornehmen. Für eine unabhängige Unternehmensbewertung kann es ratsam sein, einen spezialisierten Unternehmensberater, Steuerberater oder Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt ein neutrales Wertgutachten, das als Grundlage einer Kaufpreisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer dient. Wichtig bei der Auswahl externer Berater ist sowohl deren Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertungen, als auch die Kenntnis über Markt- und Branchensituation des zu bewertenden Unternehmens.