Kreditanstalt für Wiederaufbau

Risikogerechtes Zinssystem

Angesichts der Neugestaltung von Rating- und Pricinginstrumenten, der Änderungen in der bankinternen Ertrags- und Risikosteuerung sowie veränderten regulatorischen Anforderungen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Kreditvergabe ein sogenanntes Risikogerechtes Zinssystem entwickelt.

Das Zinssystem der Kreditanstalt für Wiederaufbau

In diesem Zinssystem zahlt jeder Kreditnehmer einen individuellen Zinssatz für seinen Förderkredit. Die Höhe des Zinssatzes wird bestimmt durch die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten.

Bestimmung des risikogerechten Zinssatzes für den Endkreditnehmer

Der Zinssatz ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) des Endkreditnehmers und der Besicherung des Kredits. Die Festlegung des Förderkredit-Zinses erfolgt durch die Kreditinstitute. Dazu benutzen sie die gleichen bankinternen Verfahren (Rating- und Pricingverfahren, Besicherungswertermittlung) wie bei ihren eigenen Krediten, da sie auch für diese Förderkredite das volle Risiko selbst tragen. Somit ist stets das Rating des jeweiligen Kreditinstituts für die Bestimmung des Zinssatzes maßgeblich. Dies gilt auch für die Bestimmung der Besicherungsklasse.
Die Kreditinstitute sind jedoch bei ihrer Konditionengestaltung nicht vollkommen frei. Die KfW hat für unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten von Bonität und Besicherung feste Zinsobergrenzen definiert. Der angebotene Zins der Förderkredite muss unterhalb oder maximal gleichauf mit dieser Obergrenze liegen. Das risikogerechte Zinssystem wird wie folgt angewendet:

Bestimmung der Bonitätsklassen

Die Kreditinstitute bewerten unter Verwendung ihrer eigenen Verfahren die Bonität des Endkreditnehmers. Auf dieser Grundlage ordnen sie das Unternehmen in eine der sieben von der KfW definierten Bonitätsklassen ein. In der Regel kann die Bonitätsklasse aus den Ratingverfahren der Kreditinstitute abgeleitet werden. Schlüsselgröße für die Bestimmung der Bonitätsklassen sind dabei die ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Die folgenden Übersichten gelten ausschließlich für Fremdkapitalprogramme und -tranchen, die im Rahmen des Risikogerechtes Zinssystems vergeben werden.
Die Bonitätsklassen sind wie folgt definiert:

Bonitätsklasse


Bonitätsein-schätzung
durch die Bank


1-Jahres-Ausfall-wahrscheinlichkeit


Entspricht etwa dem Rating von Agenturen


1


ausgezeichnet


<= 0,10 %


A- und besser


2


sehr gut


> 0,10 % und <= 0,40 %


BBB


3


gut


> 0,40 % und <= 1,20 %


BB+


4


befriedigend


> 1,20 % und <= 1,80 %


BB


5


noch befriedigend


> 1,80 % und <= 2,80 %


BB-

6
ausreichend
> 2,80 % und <= 5,50 %
B+

7*)


noch ausreichend


> 5,50 % und <= 10,00 %


B

Beispiel: Das Kreditinstitut schätzt die wirtschaftlichen Verhältnisse als „Gut” ein. Im Ratingverfahren hat sie eine ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,85 Prozent ermittelt. Daraus ergibt sich die Bonitätsklasse drei.

Bestimmung der Besicherungsklassen

Die Kreditinstitute ermitteln die Werthaltigkeit der für diesen Kredit gestellten Sicherheiten. Hierzu kann das Kreditinstitut seine internen Verfahren zur Bestimmung des Sicherheitenwertes heranziehen. Hierbei schätzt es ein, welcher prozentuale Anteil des Kredits durch erwartete Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann. Auf dieser Grundlage ordnet das Kreditinstitut die Sicherheiten in sogenannte Besicherungsklassen ein. Die KfW hat drei Besicherungsklassen wie folgt definiert:

Besicherungsklasse


Werthaltige Besicherung in Prozent


1


>= 70%


2


> 40% und < 70%


3


>= 40%

Beispiel: Der beantragte Kredit wird zu 60 Prozent werthaltig besichert; hieraus resultiert die Besicherungsklasse zwei.

Bestimmung der Preisklasse

Durch Kombination von Bonitätsklasse und Besicherungsklasse ermitteln die Kreditinstitute die Preisklasse für den jeweiligen Förderkredit.
Bonitätsklasse


1 1


1 2


2 3


4


2 3 5


Besicherungsklasse


1 2


3 1


2 1


1


3 2 1


Preisklasse


A


B


C


D


E

Bonitätsklasse

4 6


5


3 4


6 5


7 7 6

Besicherungsklasse

2 1


2


3 3


2 3


1 2 3

Preisklasse

F


G


H


I


*)

Beispiel: Bei einer Kombination von Bonitätsklasse zwei und Besicherungsklasse zwei ergibt sich Preisklasse C.
*) Die Kombinationen Bonitätsklasse sieben und Besicherungsklasse eins sowie sieben/zwei und sechs/drei werden ausschließlich für nicht haftungsfreigestellte Darlehen angeboten. Die Hausbanken können in diesen Kombinationen maximal den Endkreditnehmerzinssatz der Preisklasse I des regulären Risikogerechten Zinssystem vereinbaren.
Bei Kombinationen, die vom oben dargestellten regulären Risikogerechten Zinssystem nicht abgedeckt werden, sind aus beihilferechtlichen Gründen Zusagen (auch ohne Haftungsfreistellung) unter Berücksichtigung der angebotenen Preisklassen nicht möglich.
Die Endkreditnehmer können sich somit von den Banken und Sparkassen die Gründe erläutern lassen, die zu der konkreten Einschätzung der Bonität und Besicherung geführt haben.

Bestimmung des kundenindividuellen Zinssatzes

Die KfW gibt den Kreditinstituten mit dem Zinssystem Preisklassen mit Maximalzinssätzen vor. Jede dieser Preisklassen erstreckt sich auf eine Bandbreite unterschiedlicher Konstellationen aus Bonität und Besicherung, innerhalb derer dann der kundenindividuelle Zinssatz für den Endkreditnehmer liegen wird. Dabei wurden die Obergrenzen der Preisklassen so kalkuliert, dass sie für die jeweils ungünstigste Bonitäts- und Besicherungskonstellation in dieser Preisklasse gerade noch ausreichend sind.
Weitere Informationen sowie die Merkblätter finden Sie auf der Internetseite der Kfw Mittelstandsbank. Dort steht Ihnen auch der Tilgungsrechner für KfW-Kredite zur Verfügung.