Gründungszuschuss Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründer
Fachkundige Stellungnahme der IHK Flensburg
Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit kann die Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung durch einen Gründungszuschuss gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehört die Vorlage einer Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung. Diese Stellungnahme kann die IHK Flensburg für Gründungswillige gegenüber der Arbeitsagentur abgeben. Die Stellungnahme ist kostenfrei.
Achtung: Informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Agentur für Arbeit über diese Fördermaßnahme. Klären Sie dort vorab Ihre Voraussetzungen für eine Unterstützung. Der jeweilige Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Zur Anforderung dieser Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vordruck, das mit einem Sichtvermerk und einem Stempel der Agentur und mit einigen Angaben versehen wird.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die neutrale Beurteilung durch die IHK?
Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen:
- Unterschriebener Vordruck der Arbeitsagentur "Anforderung einer fachlichen Stellungnahme inkl. Vordruck der Stellungnahme"
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
- Umsatz-, Kosten,- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau)
- Liquiditätsplan und Lebenshaltungskostenübersicht
Welche fachkundige Stelle Sie wählen können?
- Industrie-und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Fachverbände/Kreditinstitute
- Berufsständische Kammern
- aber auch andere fachkundige Stellen
Ausführliche Informationen zur Vorbereitung und Planung Ihrer Existenzgründung haben wir für Sie im Gründungskonzept zusammengestellt.