Förderung unternehmerischen Know-hows

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Viele UnternehmerInnen fragen sich früher oder später, ob zum Beispiel Betriebsorganisation oder -abläufe effizienter zu gestalten sind. Womöglich könnten auch die Personalstruktur oder die Produktkalkulation einer professionellen Überprüfung unterzogen werden. Solche Überlegungen dienen der langfristigen Unternehmenssicherung. Häufig scheitert die Beauftragung einer professionellen Beratung für solche Angelegenheiten allerdings am Kostenfaktor. Mit der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Unterstützungsmöglichkeit an.
Das Programm richtet sich an Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben und unter die KMU-Definition fallen (weniger als 250 Mitarbeiter und Höhe des Jahresumsatzes weniger als 50 Millionen Euro oder weniger als 250 Mitarbeiter und Höhe der Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Millionen Euro). Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen. Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten. Auch nebenerwerblich tätige Unternehmer sind antragsberechtigt.

Was beinhaltet das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?

Für die Antragsberechtigten können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen gewährt werden. Gefördert werden die Kosten einer konzeptionell und individuell durchgeführten Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durch qualifizierte Beraterinnen und Berater. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wie läuft das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ab?

Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein persönliches Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. IHK-Mitglieder können dies unkompliziert bei ihrer zuständigen IHK erledigen. Hier werden Sie über die Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie die Nachweispflichten und das Antragsprocedere informiert. Das persönliche Gespräch zu den Förder- und Antragsvoraussetzungen mit Ihren Beratern der IHKs in Schleswig-Holstein ist für IHK-Mitglieder kostenfrei. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen.
Für Unternehmen, die länger als ein Jahr am Markt tätig sind, bieten wir das Informationsgespräch selbstverständlich ebenfalls kostenfrei an, es ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über eine Leitstelle an das BAFA als Bewilligungsbehörde. Die Leitstelle der IHKs in Schleswig-Holstein ist die DIHK-Service GmbH. Es erfolgt eine unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung durch ein Informationsschreiben der Leitstelle. Dieses Schreiben enthält auch Informationen über Vorlagefristen und Bedingungen. Der Coachingzeitraum beträgt von jetzt an sechs Monate. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung dieser Inaussichtstellung begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt dieses Informationsschreibens durch die Leitstelle müssen die Abrechnungsunterlagen vollständig online bei der Leitstelle eingereicht werden.
Anschließend erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses auf das Konto des Antragstellers durch das BAFA nach Prüfung der Unterlagen durch die Leitstelle und das BAFA.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer und Zertifizierungskosten.
Unternehmen in Schleswig-Holstein erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Netto-Honorars (maximal 1.750 Euro).
Beispiel:
Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein nimmt das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 2.000 Euro (brutto: 2.380 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt damit 2.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro (50 Prozent von 2.000 Euro). Der Zuschuss wird an den Antragsteller ausgezahlt. Eine Abtretung an die Beraterin oder den Berater ist nicht vorgesehen. Die Kosten für den Antragsteller belaufen sich auf 1.380 Euro (50 Prozent des Nettohonorars + Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar).
Sie können Förderungen für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten. Die Höchstgrenzen pro antragstellendem Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie. Neben diesem Förderkontingent müssen Sie auch die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.
Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Details zum Inhalt des Programms entnehmen Sie dem Infokasten.

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