Veranstaltung

A20 - Mehr als eine Autobahn

Nach der Veranstaltung, gab es noch einige Fragen aus dem Publikum. Hier die Antworten auf Ihre Fragen, die nicht live während der Veranstaltung geklärt werden konnten. Die Antworten kommen von Marion Quast (Autobahn des Bundes GmbH) und Sebastian Haß (DEGES)
Ist die Klammerung der Bauabschnitte „vor“ dem neuen Elbtunnel nicht einseitig betrachtet? Es gibt ja durchaus auch Verkehre aus West-Schleswig-Holstein in Richtung Mecklenburg-Vorpommern.
Alle Bauabschnitte der A 20 befinden sich im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans, entsprechend haben sie alle eine hohe Priorität. Jede Teilstrecke wird von einzelnen Projektleitern betreut, die die Planung ihres jeweiligen Streckenabschnittes vorantreiben. Die Planungsarbeiten der einzelnen Streckenabschnitte laufen unabhängig voneinander ab.
Für die Elbquerung wurde aufgrund der nur im Zusammenhang mit den Anschlüssen an das übrige Straßennetz herzustellenden Verkehrswirksamkeit die notwendige „Verklammerung“ festgestellt. Dies betrifft im Norden den Abschnitt 7 und im Süden den Planfeststellungsabschnitt „Kreuz Kehdingen“.

Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es für erteilte Genehmigungen keinen 'Bestandsschutz'. Damit ist doch eine so lange dauernde Planung per se nie absehbar?!
Bereits erteilte Planfeststellungsbeschlüsse sind nicht ‚unbegrenzt‘ gültig, jedoch kann die Frist des Beschlusses auf bis zu 15 Jahre verlängert werden, wenn es dafür eine entsprechende Begründung gibt. In diesem Zeitraum behält der bereits erteilte Planfeststellungbeschluss dann seine Gültigkeit.
Könnten die Grünen im Falle einer Regierungsbeteiligung das Projekt noch stoppen?
Der Neubau der A 20 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 der Bundesregierung. Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Als Regierungsprogramm wird er vom Bundeskabinett beschlossen und bildet die Basis für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazugehörigen Bedarfsplänen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überprüft nach den Ausbaugesetzen im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die Bedarfspläne an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind – dies ist ein üblicher Vorgang.

Ob und wie die Ausbaugesetze angepasst werden, wird vom Bundestag beschlossen – das letzte Mal geschah dies 2016. Den beschlossenen Gesetzen muss allerdings zudem der Bundesrat zustimmen.


Haben wir denn noch genügend Anbieter für den Bau?

Die zu vergebenden baulichen Tätigkeiten werden von der Autobahn GmbH bzw. von der DEGES selbstverständlich ausgeschrieben. Der generelle Mangel an Fachkräften ist zwar in den letzten Jahren auch in der Anzahl und Qualität der Angebote spürbar gewesen – eine Be- oder Verhinderung der Baumaßnahmen hat es dadurch jedoch nicht gegeben.

Haben wir genug Geld, das alles zu bezahlen?
Als Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 der Bundesregierung sind die Kosten für die A 20 im Bundeshaushalt berücksichtigt und eingeplant worden.

Ergänzend zum Thema Ressourcen: der Kiesabbau ist sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Niedersachsen nicht ganz einfach. Wie beurteilen Sie das?
Kies und Sand sind wertvolle Rohstoffe, die für die Bauwirtschaft und damit auch für den Straßenbau unverzichtbar sind. Niedersachsen und Schleswig-Holstein können den Bedarf dieser heimischen Primärrohstoffe größtenteils aus eigenen Vorkommnissen decken, zum Teil werden diese Rohstoffe allerdings auch aus anderen Bundesländern oder aus grenznahen Gebieten importiert.

Bleibt es bei dem Portal in Kollmar recht nah am Elbufer mit einer/einem ca. 6%-Steigung/Gefälle im Tunnel oder rückt das Portal auf Schleswig-Holsteinischer-Seite noch nach Norden?
Die maximale Längsneigung der Fahrbahn im Tunnel hinter dem Portal in Kollmar beträgt knapp 4%. Die Trassierung und damit auch die Lage des Tunnelportals ist planfestgestellt und damit festgelegt.

Müssen Anwohner in Kollmar vorsorglich Untersuchungen an ihrem Haus vornehmen lassen, um Schäden später anmelden zu können (Tunnelbohrung)?
Nein, denn an den Stellen, die von den Bauarbeiten für den Tunnel betroffen sein könnten, wird durch Gutachter zuvor ein Gebäudemonitoring durchgeführt. Nach Beendigung der Arbeiten (beispielsweise der Tunnelbohrungen) wird das Gebäudemonitoring an den entsprechenden Stellen wiederholt, sodass eventuell aufgetretene Schäden aufgenommen und entschädigt werden können.

Wer wird für die Sicherheit (z.B. bei einem Brandfall) im Tunnel zuständig sein?
Für die Nutzer des Tunnels bzw. der gesamten Verkehrsanlage gilt zunächst das Grundprinzip der Selbstrettung. Dazu werden bauliche Maßnahmen getroffen, die dies ermöglichen. Bestandteil davon sind u.a. Notrufeinrichtungen, Notgehwege, Rauchabsauganlagen sowie 20 Querverbindungen zwischen den beiden Tunnelröhren, die im Notfall eine Flucht in einen sicheren (z.B. rauchfreien) Bereich ermöglichen.
Darüber hinaus wurden im Zuge eines Workshops an der International Fire Academy im März 2019 in Balsthal, gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehren im Einzugsbereich der geplanten Elbquerung, die Grundlagen für ein Interventionskonzept für diese Tunnelanlage erarbeitet. Der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfeleistung für die Elbquerung kann demnach durch die lokalen hauptamtlichen und freiwilligen Feuerwehren sichergestellt werden. Jedoch müssen und werden diese dafür speziell geschult und mit entsprechendem Einsatzmaterial ausgestattet. Zusätzlich werden weitere hauptamtliche Führungskräfte eingestellt. Eine eigenständige Werkfeuerwehr wird für den Elbtunnel nicht etabliert. Die Brandschutzbedarfsplanungen der involvierten Feuerwehren müssen auf Grundlage des erarbeiteten Konzeptes und zukünftiger detaillierter Einsatzplanungen aktualisiert werden.

Wie ist der Stand zur A20 im Raum Bremervörde? Wann ist frühestens Baubeginn im Raum Bremervörde?
Der Abschnitt 6 (B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm) befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Die 2. Auslegung hat Anfang 2020 stattgefunden. Die dabei eingegangenen Einwendungen werden aktuell von den Planer*innen bearbeitet. Das Ziel der Autobahn GmbH ist, den Erörterungstermin zum Verfahren noch in diesem Jahr stattfinden zu lassen, um es – auf dem Weg zum Planfeststellungsbeschluss – weiter voranzutreiben. Sollte der vollziehbare Planfeststellungsbeschluss im nächsten Jahr vorliegen, wird umgehend mit der Umsetzung der naturschutzfachlichen Kompensationsverpflichtung begonnen.

Wie wird denn das Thema „Autonomes Fahren“ bei der Autobahnplanung berücksichtigt? Sollten wir 2030 nicht so weit sein, dass wenigstens auf einer Spur Fahrzeuge autonom oder teilautonom fahren können und wir auch deutlich weniger Platz (schmalere Spuren) brauchen?
Die A 20 wird eine moderne, zukunftsorientierte Autobahn sein. Neue Technologien, wie beispielsweise das autonome oder teilautonome Fahren, werden im Zuge des Neubaus mitgedacht (u.a. durch eine durchgängige Datenleitung) – der Straßenquerschnitt als solcher ist davon allerdings nicht betroffen.