Standortpolitik

Die Historie der Küstenroute

  • 1960er Jahre: Erste Überlegungen zu einer Küstenautobahn zur Verbindung Schleswig-Holstein – Ostfriesland – Niederlande
  • 1969: Empfehlung durch die Wirtschaftsminister der Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Bau einer Küstenautobahn von Ostholstein bis an die niederländische Grenze
  • 1979: Wegen knapper Mittel werden die Planungen für die A 20 zwischen Westerstede und Unterelbe eingestellt
  • 1991: Der Bau der “Ostseeautobahn” A 20 Lübeck-Stettin wird als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 10 vom Bundeskabinett beschlossen
  • 1992: Die A 20 Lübeck-Stettin und die Nord-West-Umfahrung Hamburgs mit westlicher Elbquerung werden im Bundesverkehrswegeplan1992 als “Vordringlicher Bedarf” ausgewiesen
  • 1992: Erster Spatenstich für die A 20 durch den damaligen Bundesminister für Verkehr, Günther Krause, in Mecklenburg-Vorpommern (Anschlussstelle Wismar-Mitte)
  • 2001: Verkehrsfreigabe des Teilabschnitts Lübeck (A 1) – AS Genin (L 92) der A 20 Lübeck – Stettin
  • 2003: Die Nord-West-Umfahrung Hamburgs mit Elbquerung, von Lübeck bis zur A 26, wird im Bundesverkehrswegeplan 2003 weiterhin als “Vordringlicher Bedarf”, die niedersächsische Weiterführung der A 20 als A22 (Küstenautobahn) als “Weiterer Bedarf” eingestuft
  • 2004: Verkehrsfreigabe des Teilabschnitts AS Genin (L 92) – Groß Grönau (Landesgrenze Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern)
  • 2004: Weiterbau der A 20 vom Kreuz Lübeck Richtung Geschendorf (Abschnitt Lübeck – Bad Segeberg)
  • 2004: Vereinbarung von Land, Kommunen und Wirtschaft zur Beteiligung an den Kosten der Linienplanung der niedersächsischen Küstenautobahn (damals A 22) in Höhe von 2,25 Millionen Euro mit je einem Drittel
  • 2005: Formelle Linienbestimmung der restlichen Teilabschnitte der Nord-West-Umfahrung Hamburgs in Schleswig-Holstein ab Weede inklusive der Elbquerung bei Glückstadt
  • 2005: Die A 20 Lübeck – Stettin ist erstmals auf ganzer Länge befahrbar
  • 2006: Die Trassenvarianten für den niedersächsischen Teil der A 20 (damals A 22) werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgestellt
  • 2009: “Landesplanerische Feststellung” des niedersächsischen Trassenabschnitts (damals A22) durch die Regierungsvertretung Lüneburg (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
  • 2009: Freigabe des Abschnitts Weede – AS Geschendorf (östlich Bad Segeberg)
  • 2010: Förmliche Linienbestimmung des niedersächsischen Teils der A 20 (A 22) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Umbenennung der A 22 in A 20
  • 2016: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die A 20 weiterhin im “Vordringlichen Bedarf”
  • 2017: Schleswig-Holstein und die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) schließen einen Dienstleistungsvertrag zur Planung und Realisierung der A 20 in Schleswig-Holstein
  • 2018: In Schleswig-Holstein geht die Projektverantwortung für die A 20 vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr auf die DEGES über
  • 2021: In Niedersachsen geht die Projektverantwortung für die A 20 vom Niedersächsischen Landesbetrieb auf die Autobahn GmbH des Bundes über

  • aktueller Stand Schleswig-Holstein: alle verbliebenen sechs Abschnitte sind in der Planfeststellung
  • aktueller Stand Niedersachsen: von neun Abschnitten sind zwei planfestgestellt (der niedersächsische Teil der Elbquerung und der Abschnitt A 29 – A 28), zwei in der Planfeststellung, zwei haben eine genehmigte Vorplanung und drei befinden sich in der Vorplanung