Wirtschaftsdelikte
Wirtschaftskriminalität
Gefahren durch Wirtschaftskriminalität
Von Betrug über Anlagedelikte bis hin zu Wettbewerbsverstößen – die Palette der Wirtschaftsstraftaten, mit denen Unternehmen konfrontiert sein können, ist breit.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik subsummiert unter Wirtschaftskriminialität Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können. Die Aufklärung dieser Delikte erfordert seitens der Strafverfolgungsbehörden besondere kaufmännischer Kenntnisse. Diese wurden in der jüngeren auch im Zuge eines engen Erfahrungsaustausches, getragen durch die Sicherheitspartnerschaft Schleswig-Holstein (SiPa SH), zwischen Beamten mit der Wirtschaft in ihrer Expertise weiter gestärkt.
Der Anteil des durch Wirtschaftskriminalität verursachten Schadens ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2021 für Schleswig-Holstein mit 30,9 % des durch Kriminalität verursachten Gesamtschadens gegenüber dem Vorjahr zwar gesunken. Es wird jedoch aufgrund verschiedener Faktoren mit einem starken Anstieg in 2022 gerechnet.
Aufgrund der immensen Schäden, die Wirtschaftsdelikte hervorrufen, liegt es im Interesse der Unternehmen, sich wirksam gegen diese Straftaten zu schützen. Weiter unten finden Sie das Handbuch zum Wirtschaftsgrundschutz. Dieses ist eine umfassende Grundlage zum Aufbau eines unternehmensinternen Sicherheitssystems.
Ansprechpartner
Sind Sie Opfer von Wirtschaftskriminellen? Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein ist Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner. Das Dezernat 22 – zuständig für Wirtschafts-, Korruptions- und Umweltkriminalität steht mit kompetenten Kriminalbeamten an Ihrer Seite.