Kreis Rendsburg-Eckernförde
In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune | Planverfahren | Anlass der Planung | Auslegungsfrist |
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Holtsee | F-Plan 13.Änd. | Entwicklung Wohngebiet | 12.September 2025 |
Holtsee | B-Plan Nr.13 | Entwicklung Wohngebiet | 12.September 2025 |
Winnemark | F-Plan 9. Änd. | Hof Böllermaas | 22.August 2025 |
Winnemark | B-Plan Nr. 9 | Hof Böllermaas | 22.August 2025 |
Eckernförde | F-Plan 31. Änd. | Schulzentrum Süd | 15.September 2025 |
Flintbek | F-Plan 23.Änd. | Ausweisung eines Gewerbegebietes am Konrad-Zuse-Ring | 12.September 2025 |
Eckernförde | B-Plan Nr.4/7.1, 6. Änd. | Sicherung Dauerwohnen | 17.September 2025 |
Gettorf | B-Plan Nr.55, 2. Änd. | Isarnwohld-Schule | 19.September 2025 |