Kreis Rendsburg-Eckernförde

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune Planverfahren Anlass der Planung Auslegungsfrist
Holtsee F-Plan 13.Änd. Entwicklung Wohngebiet 12.September 2025
Holtsee B-Plan Nr.13 Entwicklung Wohngebiet 12.September 2025
Winnemark F-Plan 9. Änd. Hof Böllermaas 22.August 2025
Winnemark B-Plan Nr. 9 Hof Böllermaas 22.August 2025
Eckernförde F-Plan 31. Änd. Schulzentrum Süd 15.September 2025
Flintbek F-Plan 23.Änd. Ausweisung eines Gewerbegebietes am Konrad-Zuse-Ring 12.September 2025
Eckernförde B-Plan Nr.4/7.1, 6. Änd. Sicherung Dauerwohnen 17.September 2025
Gettorf B-Plan Nr.55, 2. Änd. Isarnwohld-Schule 19.September 2025