Bauleitplanung

Kreis Plön

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune Planverfahren Anlass der Planung Auslegungsfrist
Mucheln B-Plan Nr. 2 Freiflächen Photovoltaik 9. Dez. 2024
Mucheln F-Plan 3. Änderung Freiflächen Photovoltaik 9. Dez. 2024
Stein B-Plan Nr.16 Bauliche Nachverdichtung 13. Dez. 2024
Heikendorf B-Plan Nr. 83 Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges 20. Dez. 2024
*Wenn Sie Einblick in die Planungsunterlagen nehmen möchten, schicken uns gerne eine kurze E-Mail, dann lassen wir Ihnen die Unterlagen zu dem Planverfahren gerne schriftlich zukommen.