Bauleitplanung
Stadt Kiel
In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung Einsicht in die Pläne nehmen und sich dazu äußern. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen. Betroffene Unternehmen können sich an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden
Kommune | Planverfahren | Anlass der Planung | Auslegungsfrist |
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Kiel | Nr.1040 | Erweiterung Gewerbegebiet | 13. Dez. 2024 |
Informationen über aktuelle Bauleitplanverfahren in Kiel finden sich zudem auf der Webseite der Stadt Kiel.
- Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung und Immissionsschutz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 394 KB) (Nr. 1373936)
- Bebauungspläne der Stadt Kiel (Link: https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/bauleitplanung/index.php)