Personenschifffahrt

Kein ermäßigter Steuersatz bei der Personenschifffahrt

Seit dem 1. Januar 2012 gilt im Bereich der Personenschifffahrt ein Steuersatz von 19 Prozent. In seiner Sitzung vom 1. März 2012 hat der Deutsche Bundestag den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Fristverlängerung abgelehnt.
Für die Beförderung von Personen mit Schiffen galt nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 i.V.m § 28 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) befristet bis zum 31. Dezember 2011 ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Das Land Rheinland-Pfalz hatte einen Gesetzesantrag zur Verlängerung dieser Regelung bis zum 31. Dezember 2013 eingebracht, welcher abgelehnt wurde. Es gilt daher in diesem Bereich der volle Steuersatz von 19 Prozent.